Guten Tag,
ich würde gerne wissen, ob es einem Vermieter nachträglich möglich ist, einen Mieter zum Winterdienst zu verpflichten.
Ein bereits mehere Jahre währendes Mietverhältnis hatte bisher vertraglich keinen Winterdienst vereinbart.
Das sollte ja nun heißen, daß es immer noch die Pflicht des Eigentümers - hier des Vermieter - ist, im Winter für begehbare Wege zu sorgen.
Nun fällt dies dem Vermieter auf, der sich nun sagt, sollen doch die Mieter für das Schneeräumen zuständig sein - die wohnen ja schließlich dort.
Und wenn die nicht wollen, dann wird eben ein gewerblicher Winterdienst beauftragt, wobei sich die Kosten dann ja auf die Mieter umschlagen lassen, z.B. als Betriebskosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung.
Also, im Mietvertrag steht bisher nicht, daß der Mieter zum Winterdienst verpflichtet ist. In der Betriebskostenaufstellung, die Teil des Mietvertrags ist, sind Kosten für Winterdienst auch nicht enthalten.
Kann es also passieren, daß der Mieter nachträglich nun zum Winterdienst (bzw. für dessen Kosten) heran gezogen werden kann?
Ich meine Nein, der Mieter kann sich in Sicherheit wiegen und darauf beharren, daß ein abgeschlossener Vertrag nicht einseitig geändert werden kann. („Der Vermieter war damals eben nicht schlau.“)
Liege ich da mit meiner Einschätzung richtig?
Ich würde mich auch freuen, wenn mir jemand vielleicht einen Rat geben könnte, wie ich diese Einschätzung rechtlich untermauern könnte, z.B. mit einem konkreten Gesetz oder so.
So könnte ich demjenigen, den dieses Thema betrifft, eine bessere Argumentationshilfe leisten.