Winterdienst nachträglich festlegen?

Guten Tag,

ich würde gerne wissen, ob es einem Vermieter nachträglich möglich ist, einen Mieter zum Winterdienst zu verpflichten.

Ein bereits mehere Jahre währendes Mietverhältnis hatte bisher vertraglich keinen Winterdienst vereinbart.
Das sollte ja nun heißen, daß es immer noch die Pflicht des Eigentümers - hier des Vermieter - ist, im Winter für begehbare Wege zu sorgen.

Nun fällt dies dem Vermieter auf, der sich nun sagt, sollen doch die Mieter für das Schneeräumen zuständig sein - die wohnen ja schließlich dort.
Und wenn die nicht wollen, dann wird eben ein gewerblicher Winterdienst beauftragt, wobei sich die Kosten dann ja auf die Mieter umschlagen lassen, z.B. als Betriebskosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung.

Also, im Mietvertrag steht bisher nicht, daß der Mieter zum Winterdienst verpflichtet ist. In der Betriebskostenaufstellung, die Teil des Mietvertrags ist, sind Kosten für Winterdienst auch nicht enthalten.

Kann es also passieren, daß der Mieter nachträglich nun zum Winterdienst (bzw. für dessen Kosten) heran gezogen werden kann?

Ich meine Nein, der Mieter kann sich in Sicherheit wiegen und darauf beharren, daß ein abgeschlossener Vertrag nicht einseitig geändert werden kann. („Der Vermieter war damals eben nicht schlau.“)

Liege ich da mit meiner Einschätzung richtig?
Ich würde mich auch freuen, wenn mir jemand vielleicht einen Rat geben könnte, wie ich diese Einschätzung rechtlich untermauern könnte, z.B. mit einem konkreten Gesetz oder so.
So könnte ich demjenigen, den dieses Thema betrifft, eine bessere Argumentationshilfe leisten.

Hallo Lalle,

was gibt es da zu untermauern? Vertrag ist Vertrag! Das sollte ausreichen.

Gruß!

Horst

Mahlzeit!

was gibt es da zu untermauern? Vertrag ist Vertrag! Das sollte
ausreichen.

Für was?

Wenn Schneeschippen nu anfällt und kein Mieter mag es machen (dazu
wird er wohl niemanden mehr zwingen können) dann kann der Vermieter
die Kosten doch als Betriebskosten geltend machen.

Es sind tatsächlich entstandene Kosten zum Betrieb der Immobilie,
wo sollte das Problem sein?

Das der Vermieter anfangs so nett war und ümmesönst selber geschippt
hat oder was auch immer halte ich für irrelevant.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

möglicherweise hast du das hier überlesen:

Also, im Mietvertrag steht bisher nicht, daß der Mieter zum :Winterdienst verpflichtet ist. In der Betriebskostenaufstellung, die :Teil des Mietvertrags ist, sind Kosten für Winterdienst auch nicht :enthalten.

Der Vermieter kann nicht ohne wirksame Vereinbarung alle Kosten auf den Mieter abwälzen.

Gruß!

Horst

Hallo,

bin mir nicht 100pro sicher, aber ich sehe nirgends eine Verpflichtung
für den Vermieter, für den Winterdienst einzustehen, wohl aber für den
Bewohner. Und das ist der Mieter. Danach wäre auch klar, dass die
Kosten, wenn der das nicht selbst machen will, von diesem zu tragen
sind.

Grüßerle
Richard

Moin,

sorry, aber es ist umgekehrt. Ohne vertagliche Vereinbarung besteht für den *Mieter* keine Verpflichtung zum Winterdienst.

Die liegt ausschließlich beim Hauseigentümer. Üblicherweise wird das per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt, schon richtig.

Aber wenn der Vermieter versäumt hat, diesen Posten in den Vertrag mit aufzunehmen, kann er nachträglich den Mieter nicht mehr heranziehen, sondern bleibt auf der Arbeit bzw. auf den Kosten für einen externen Dienst sitzen.

Gruß
Christian

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