Wir wohnen seit ca. 30 Jahren in einem Haus(Mietwohnungen und Eigentumswohnungen) und machen den Winterdienst selbst, das steht auch so im Mietvertrag. Jetzt hängt an der Tür ein Zettel an alle Bewohner, das in der Eigentümerversammlung beschlossen wurde den Winterdienst absofort an eine Firma zu geben.
Kann es sein das dies so einfach für alle Hausbewohner beschlossen wird, obwohl in dieser Versammlung nur die Eigentümer stimmberechtigt und anwesend waren?
Müssen wir auch die Kosten mittragen, obwohl wir seit 30 Jahren selbst räumen? (es gab nie Probleme)
Kann man Widerspruch oder so was ähnliches einlegen bzw. ist es korrekt so eine Ankündigung nur an die Tür zu hängen?
Nein für Sie gilt der Mietvertrag.
Sie fegen selber und wenn das jemand machen will, dann soll er. Die Kosten jedoch draf der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen, also die nächste NK Abrechung prrüfen und diesen Punkt herausrechen und nur den Rest überweisen. Sioe sollten dies natprlich dem Vermieter in einem Schreiben vorher mitteilen. Die eigentümerversammlung kann das ruhig beschliessen, das gilt dann nur für den Vermieter, nicht jedoch für Sie.
Nur NIE das einmal bezhalen, dann haben Sie die Änderung anerkannt!!
Für Sie gilt der Mietvertrag und den wollen Sie nicht ändern. Warum auch.
Hallo Opal,
eine genaue Antwort zu Ihrer Frage ist schwierig. Auf der einen Seite ist Ihr Mietvertrag bindend. Ohne weiterführende Vereinbarungen halte ich es für nicht Möglich eine Änderung des Vertrages durchzuführen. Andererseits ist die Hausverwaltung durch die Entscheidung der Eigentümergemeinschaft -Mehrheitsbeschluß der Eigentümer gebunden. Ich halte einen Widerspruch gegenüber Ihren Vermieter für sehr Wichtig um Ihr Interesse zu wahren. Eine Kopie des Widerspruchs sollten Sie in jedem Fall auch an die Verwaltung senden - zur Kenntnissnahme. Leider kann ich Ihnen keine genauere Antwort zu Ihrem Problem geben, bin aber bemüht Informatinen hierzu einzuholen.
Dass die Durchführung eines Winterdienstes in der Eigentümerversammlung beschlossen wird, ist vollkommen legitim.
Auch eine Abrechnung über die Nebenkosten ist in Ordnung, sofern die Mieter darauf hingewiesen wurden. Dies scheint ja bei Ihnen durch den Aushang erfolgt zu sein.
der Beschluß der Eigentümer bindet nur diese. Der Mietvertrag gilt selbstverständlich weiter und ohne Änderung kann der Vermieter die Kosten, die durch eine Fremdfirma entstehen, nicht einfach weitergeben.
Möglichkeit 1:
Sie können dem Vermieter schriftlich mitteilen, daß Sie weterhin zum Mietvertrag stehen und den Winterdienst verrichten werden.
Problematisch wird es natürlich, wenn er den Mietvertrag ändern will. Dann stellt sich die Frage, ob Sie es (nach 30 Jahren Mietzeit) auf einen Streit ankommen lassen wollen.
Möglichkeit 2:
Sie warten einfach ab und verrichten weiterhin Winterdienst. Wenn in der nächsten Betriebskostenabrechnung die Position Winterdienst auftaucht widersprechen Sie der Abrechnung mit Hinweis auf den Mietvertrag (der durch den Hausanschlag nicht geändert wurde).
Hallo,
nein, dagegen können Sie nichts unternehmen. Wenn die Eigentümerversammlung dies mehrheitlich beschließt, sind alle Eigentümer an diesen Beschluss gebunden, d.h. diejenigen, die vermietet haben, werden (und dürfen) die Kosten an ihre Mieter weiter belasten.
Trotzdem: lesen Sie Ihren Mietvertrag nach, welche Nebenkosten wurden vereinbart? Der Vermieter sollte eigentlich eine Vertragsergänzung schreiben.
Hallo, guten Tag
Sie können sich auf ihren Mietvertrag berufen.Reden Sie mit anderen Mietern. Alleine haben Sie auf Dauer wenig Chancen.Sie müssen mitbestimmen können.Sie werden überstimmt werden, oder müssen damit rechnen auszuziehen.
mit freundlichen Gruß a.g.
eine Änderung durch die Eigentümer ist durchaus möglich; die Mieter müssen hierzu nicht gefragt werden. Dann kommt es jedoch anschließend auf die individuellen Regelgungen im Mietvertrag an. Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass Sie den Winterdienst selbst durchführen, dann können Sie m. E. n. auch nicht mit den Kosten belegt werden, die dann durch eine Fremdvergabe entstehen. Ich gehe hierbei aus, dass im Mietvertrag kein Vorbehalt für die Fremdvergabe steht. Ich würde hierauf am Besten kurz schriftlich hinweisen, dass Sie die Mitteilung zur Kenntnis genommen haben, die hierfür entstehenden Kosten jedoch aufgrund der individuellen Vereinbarung in Ihrem Mietvertrag nicht tragen können.