Hallo,
wenn im Mietvertrag bzw. der Hausordung, die dem Mietvertrag anhängt, bisher der Winterdienst nicht auf die Mieter abgewälzt wurde, ist eine einseitige Vertragsänderung ohne Zustimmung der Mieter nicht möglich und statthaft.
Einfach einen Winterdienst beauftragen und die Kosten umlegen kann der VM nur, wenn dieser Posten laut Mietvertrag umlagefähig ist.
Ist man an einem friedvollen Miteinander interessiert, kann man sich auch zusammen setzen und eine Regelung finden. Gerecht bedeutet in dem Fall aber, das jeder mal dran ist, wenn Schnee zu räumen ist. Das kann auch bedeuten, das derjenige der einnal geräumt hat, dem Nachbarn, der nach ihm dran ist, eine Schneekarte an die Wohnungstüre hängt. Somit kehrt man nur, wenn wirklich Schnee liegt und gibt die Karte weiter, die dann nur weiter gegeben werden kann, wenn für den Nachbarn etwas zum räumen faktisch existiert hatte.
Will man dies nicht und weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung ist eine Regelung für den Winterdienst getroffen worden, ist das die Pflicht des Vermieters, dafür zu sorgen, das geräumt wird und das ggf auch auf seine Kosten.
Grüße