Winterdienst neu umlegen

Hallo,

wenn bislang der Winterdienst vom Vermieter selbst übernommen wurde, der aber aus Zeit- und Gesundheitsgründen selbst nicht mehr räumen kann, darf dieser dann einen Winterdienst beauftragen und diese Kosten anteilig auf die  Mieter umlegen (Vermieter wohnt selbst im Mehrfamilienhaus) auch wenn dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht?

Hallo,
wenn im Mietvertrag bzw. der Hausordung, die dem Mietvertrag anhängt, bisher der Winterdienst nicht auf die Mieter abgewälzt wurde, ist eine einseitige Vertragsänderung ohne Zustimmung der Mieter nicht möglich und statthaft. 
Einfach einen Winterdienst beauftragen und die Kosten umlegen kann der VM nur, wenn dieser Posten laut Mietvertrag umlagefähig ist.
Ist man an einem friedvollen Miteinander interessiert, kann man sich auch zusammen setzen und eine Regelung finden. Gerecht bedeutet in dem Fall aber, das jeder mal dran ist, wenn Schnee zu räumen ist. Das kann auch bedeuten, das derjenige der einnal geräumt hat, dem Nachbarn, der nach ihm dran ist, eine Schneekarte an die Wohnungstüre hängt. Somit kehrt man nur, wenn wirklich Schnee liegt und gibt die Karte weiter, die dann nur weiter gegeben werden kann, wenn für den Nachbarn etwas zum räumen faktisch existiert hatte.

Will man dies nicht und weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung ist eine Regelung für den Winterdienst getroffen worden, ist das die Pflicht des Vermieters, dafür zu sorgen, das geräumt wird und das ggf auch auf seine Kosten.

Grüße

Aber Achtung:
Wenn im Mietvertrag auf die II.BV oder die BetrKVO verwiesen wird (was in den meisten Formularverträgen so gemacht wurde und wird) dann ist dort auch der Winterdienst mit enthalten.

vnA

Huhu,

dies ist möglich, aber unter engen vorraussetzungen. Zu einen Muss mit den Mietern vereinbart sein, dass dieser die Nebenkosten Trägt und vorauszahlungen leistet. Zu anderen müssen die nebenkosten auch aufgeführt sein, z.b. durch Verweis auf die 2 BKV.

Dort ist der Winterdienst mit aufgenommen, zählt unter Straßenreinigung.

Betreibskosten die neu eingeführt werden und die Obigen Kriterien erfüllen müssen darüber hinaus wirtschaftlich sinvoll sein (beim Winterdienst ist dies wohl gegeben, Vergleichsangebote bitte aufheben zum nachweis)

Dann kommt noch die Sache mit unterschiedlichen Rechtssprechungen hinzu, Einige Gericht sind der Auffassung, dass neue Kosten Angemeldet werden müssen, andere Gerichte sehen das nicht so.

Wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten nach der gleichnamigen Verordnung vorsieht, dann können die Kosten für den Winterdienst umgelegt werden. Der Vermieter muss nicht um Erlaubnis fragen. Die Umlage der Kosten sollten nach Quadratmetern Wohnfläche anteilmäßig erfolgen.

Moin, ja die Kosten für den Winterdienst können auf alle Mieter umgelegt werden. Ein Anrecht auf die Gefälligkeit das der Vermieter selber räumt besteht nicht.

Gruß connection

Aber nur wenn es mietvertraglich vereinbart wurde.

vnA

Hallo,
da haben Sie es lange gut gehabt, wenn der Vermieter seinen Aufwand dafür nicht in Rechnung gestellt hat.
Anstelle des Vermieters wäre es aber gut gewesen erst mit allen Mietern zu sprechen
ob die Mieter es abwechselnd übernehmenn wollen o.einer für alle gegen eine entsprechende Gebühr, die sicher geringer ausfällt wie ein externer Winterdienst.
Fazit: die kosten können umgelegt werden
lg
MT