Hallo,
unser Vermieter hat jetzt einfach so einen Winterdienst beauftragt, ohne vorher eine Ausschreibung zu machen und Angebote einzuholen.
Kann der Vermieter die Hausgemeinschaft einfach so übergehen, was den Winterdienst angeht? Oder muss er nicht doch eine ordentliche Beauftragung durchführen?
Danke euch für eure Meinung
Hallo, also ich bin da nicht ganz sicher, aber ich denke, der Vermieter braucht keine Ausschreibung zu machen - das ist nur im öffentlichen Dienst so.
Gruß aus SU
Hallo Thunderlight,
da ich mich im Mietrecht nicht so gut auskenne habe ich mal recherchiert und folgenden Link gefunden:
http://www.deutschesmietrecht.de/index.php/hausordnu…
vielleicht hilft es.
MfG
Werner Andelshauser
Hallo Thunderlight,
davon habe ich keine Ahnung.
Kann ich leider nicht beantworten.
MfG georgbill
Also ich bin auch der Meinung,dass der Vermieter zuerst mit den Mietern wegen des Winterdienstes reden muss.Erst wenn die Mieter der Dienst nicht übernehmen wollen kann er jemanden beauftragen,der diese Arbeit gegen Bezahlung an nimmt.DieKosten tragen dann natürlich die Mieter über die Nebenkosten.