Hi,
ich arbeite als Hauswart und
wollte mal fragen wie es mit dem Winterdienst aussieht. In
meinem Arbeitsvertrag steht eingestellt als HW inkl.
Reinigungsarbeiten und eine wöchentliche Arbeitszeit von 40
Std. Das Wort Winterdienst wird in mit keiner Silbe im
Arbeitsvertrag erwähnt. Nun meine Frage kann mein Chef mich
zwingen den Winterdienst aus zu üben? meine Wöchentliche
Arbeitszeit von 40 Std.(laut Vertrag) ist mit Reinigung,
Technischen Arbeiten und Mieter weh weh chen ausgefüllt. ich
habe 9 Objekete die ich betreue, wie soll das funktionieren
das ich da noch zusätzlich Winterdienst schiebe?Zusätzliche
habe ich jedes mal noch einen Anfahrtsweg von ca. 1ner Stunde
zu den jeweiligen Objeketen.Macht bei Hin und Rückfahrt
2Stunden. Mal grob gerechnet 9 Häsuser Winterdienst für jedes
Haus ca. 1,5 Stunden zum Frei räumen macht am Tag 13,5 Std.
Plus die anderen Arbeiten noch mal 8 Std. sind wir bei 20,5
Std. achso und hin und rückfahrt bin ich 22, 5 std auf den
Beinen???
gruß Martin
Hallo,
Es gibt Aufgaben die gehören zu einem typischen Berufsbild eines Hauswartes. Es gibt aber auch Pflichten, die gehören zu den Aufgaben eines Vermieters. Dazu gehört die Organisation des Winterdienstes. Es obliegt dem Vermieter, wem er den Winterdienst überträgt. Wenn ein Unternehmen Beschäftige einstellt, dann muß er in einem Arbeitsvertrag die Aufgaben umschreiben. Denn es ist nicht berufstypisch, Winterdienst in der Größe eines Fussballfeldes durchzuführen. Weil wir alle keine Hellseher sind, gehört es in den Arbeitsvertrag hinein. Wenn nun der AV abgeändert werden soll, dann müssen immer beide Vertragsparteien, der Änderung zustimmen. Wenn dem nicht der Fall ist, dann geht es nicht bzw. muß der Andere, die Änderung vor Gericht erfolgreich durchklagen. Die Aussicht auf eine erfolgreiche Klage ist dabei sehr gering, wenn man selbst, nicht gegen die Aufgaben des AV verstoßen hat.
Wenn der andere dennoch die Zustimmung vor Gericht erzwungen hat, dann muß natürlich die neu hinzugekommene Aufgabe auch entlohnt werden, weil sie ja vorher nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages war.
Ist logisch, weil ja nun mehr Arbeitszeit für den Arbeitgeber erbracht werden muß.
Zu guter letzt noch, Überstunden müssen mit min.25% zusätzlich entlohnt werden. Fahrzeiten, Wegezeiten, sind Leistungen für den Arbeitgeber, also Arbeitszeit. Und Arbeitszeit, ist entgeltpflichtig in Deutschland!!
Im Arbeitsgesetzbuch steht eindeutig der Grundsatz, keine Arbeit ohne Lohn.
Mein tipp, in irgendeine Gewerkschaft eintreten, mindestens 3x Beitrag bezahlen und dann den vollen kostenlosen Rechtsschutz genießen.