Winterdienst schieben?

Hi,

habe mal wieder eine Frage, ich arbeite als Hauswart und wollte mal fragen wie es mit dem Winterdienst aussieht. In meinem Arbeitsvertrag steht eingestellt als HW inkl. Reinigungsarbeiten und eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Std. Das Wort Winterdienst wird in mit keiner Silbe im Arbeitsvertrag erwähnt. Nun meine Frage kann mein Chef mich zwingen den Winterdienst aus zu üben? meine Wöchentliche Arbeitszeit von 40 Std.(laut Vertrag) ist mit Reinigung, Technischen Arbeiten und Mieter weh weh chen ausgefüllt. ich habe 9 Objekete die ich betreue, wie soll das funktionieren das ich da noch zusätzlich Winterdienst schiebe?Zusätzliche habe ich jedes mal noch einen Anfahrtsweg von ca. 1ner Stunde zu den jeweiligen Objeketen.Macht bei Hin und Rückfahrt 2Stunden. Mal grob gerechnet 9 Häsuser Winterdienst für jedes Haus ca. 1,5 Stunden zum Frei räumen macht am Tag 13,5 Std. Plus die anderen Arbeiten noch mal 8 Std. sind wir bei 20,5 Std. achso und hin und rückfahrt bin ich 22, 5 std auf den Beinen???

gruß Martin

Wenn es keine Beschreibung der Hauswartstätigkeiten gibt, kann der Arbeitgeber das wohl frei bestimmen.
Mal nach ner Beschreibung für die Hauswartstätigkeiten fragen!

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Zu Ihrem Arbeitsvertrag könnte es noch einen Funktionsplan geben. In ihm werden die Tätigkeiten genauer beschrieb. Existiert ein solcher Plan? Wie war der Winterdienst in der Vergangenheit geregelt? Erklären Sie Ihrem Chef, dass das für Sie nicht durchführbar ist. Winterdienst kann auf die Betriebskosten umgelegt werden. Also kein Problem. Sehen Sie Ihre Unterlagen durch, denken Sie an die vergangenen Jahre und reden Sie mit ruhiger und sachlicher Stimme mit Ihrem Chef. Mit freundlichen Grüßen.

Kann leider nicht helfen, da das keine spezielle Winterdienst-, sondern eine arbeitsrechtliche Frage ist…

Gruss Nils

Hi,

ich denke mal schon, das Du Winterdienst schieben mußt. Wie das allerdings bei 9 Objekten gehen soll, weiß ich so nicht. Das musst Du mit deinem Chef besprechen. Da kann ich Dir leider nicht mit weiterhelfen.
Sorry, eine bessere Antwort weiß ich leider nicht.

Gruß
Schnucki

Hi,

ich arbeite als Hauswart und

wollte mal fragen wie es mit dem Winterdienst aussieht. In
meinem Arbeitsvertrag steht eingestellt als HW inkl.
Reinigungsarbeiten und eine wöchentliche Arbeitszeit von 40
Std. Das Wort Winterdienst wird in mit keiner Silbe im
Arbeitsvertrag erwähnt. Nun meine Frage kann mein Chef mich
zwingen den Winterdienst aus zu üben? meine Wöchentliche
Arbeitszeit von 40 Std.(laut Vertrag) ist mit Reinigung,
Technischen Arbeiten und Mieter weh weh chen ausgefüllt. ich
habe 9 Objekete die ich betreue, wie soll das funktionieren
das ich da noch zusätzlich Winterdienst schiebe?Zusätzliche
habe ich jedes mal noch einen Anfahrtsweg von ca. 1ner Stunde
zu den jeweiligen Objeketen.Macht bei Hin und Rückfahrt
2Stunden. Mal grob gerechnet 9 Häsuser Winterdienst für jedes
Haus ca. 1,5 Stunden zum Frei räumen macht am Tag 13,5 Std.
Plus die anderen Arbeiten noch mal 8 Std. sind wir bei 20,5
Std. achso und hin und rückfahrt bin ich 22, 5 std auf den
Beinen???

gruß Martin

Hallo,

Es gibt Aufgaben die gehören zu einem typischen Berufsbild eines Hauswartes. Es gibt aber auch Pflichten, die gehören zu den Aufgaben eines Vermieters. Dazu gehört die Organisation des Winterdienstes. Es obliegt dem Vermieter, wem er den Winterdienst überträgt. Wenn ein Unternehmen Beschäftige einstellt, dann muß er in einem Arbeitsvertrag die Aufgaben umschreiben. Denn es ist nicht berufstypisch, Winterdienst in der Größe eines Fussballfeldes durchzuführen. Weil wir alle keine Hellseher sind, gehört es in den Arbeitsvertrag hinein. Wenn nun der AV abgeändert werden soll, dann müssen immer beide Vertragsparteien, der Änderung zustimmen. Wenn dem nicht der Fall ist, dann geht es nicht bzw. muß der Andere, die Änderung vor Gericht erfolgreich durchklagen. Die Aussicht auf eine erfolgreiche Klage ist dabei sehr gering, wenn man selbst, nicht gegen die Aufgaben des AV verstoßen hat.

Wenn der andere dennoch die Zustimmung vor Gericht erzwungen hat, dann muß natürlich die neu hinzugekommene Aufgabe auch entlohnt werden, weil sie ja vorher nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages war.
Ist logisch, weil ja nun mehr Arbeitszeit für den Arbeitgeber erbracht werden muß.

Zu guter letzt noch, Überstunden müssen mit min.25% zusätzlich entlohnt werden. Fahrzeiten, Wegezeiten, sind Leistungen für den Arbeitgeber, also Arbeitszeit. Und Arbeitszeit, ist entgeltpflichtig in Deutschland!!
Im Arbeitsgesetzbuch steht eindeutig der Grundsatz, keine Arbeit ohne Lohn.

Mein tipp, in irgendeine Gewerkschaft eintreten, mindestens 3x Beitrag bezahlen und dann den vollen kostenlosen Rechtsschutz genießen.

das ich da noch zusätzlich Winterdienst schiebe?

Zwingen kann der AG dich nicht, wenn im Arbeitsvertrag nichts von sonstigen Leistungen, die der AG erteilt, die Sprache ist.

Jedoch muss bedacht werden, dass dann ggf. gekündigt wird. Wenn dies lieber ist als den Winterdienst zu übernehmen, dann einfach verweigern und auch den Arbeitsvertrag verweisen. Am besten schriftlich machen (zwecks Nachweis)!!!

habe ich jedes mal noch einen Anfahrtsweg von ca. 1ner Stunde
zu den jeweiligen Objeketen.Macht bei Hin und Rückfahrt
2Stunden. Mal grob gerechnet 9 Häsuser Winterdienst für jedes
Haus ca. 1,5 Stunden zum Frei räumen macht am Tag 13,5 Std.
Plus die anderen Arbeiten noch mal 8 Std. sind wir bei 20,5
Std. achso und hin und rückfahrt bin ich 22, 5 std auf den
Beinen???

Das ist wirklich Wahnsinn und muss eigentlich von jemanden anderes erledigt werden! ggf. kann auch dem AG angeboten werden, dass „nur“ Reinigung ODER „nur“ Winterdienst…

Viel Glück.

Ansonsten - Anwalt einschalten. Aber kündigen kann der AG dann auch noch…

Im Arbeitsvertrag wird nichts erwähnt,obwohl der Winterdienst auch dazugehören sollte. Ich würde beim Auftraggeber mal anregen, sowas wie einen Hausmeisterservice extra für den Winter zu organisieren,denn alleine scheint mir diese Aufgabe unlösbar…
MfG,
C.Last

Hallo Martin1987,

entschuldigen Sie wenn ich erst jetzt antworte, aber die Anfrage ist wohl versehentl. in der Flut der Anfragen untergegangen.

Doch nun zu Ihrer Anfrage:

Ich kann Ihren Unmut verstehen. Doch - auch wenn explizit nichts im Arbeitsvertrag über diesen sogenannten Winterdienst aufgeführt ist, so wird der Arbeitgeber damit argumentieren, daß dies zur Tätigkeit eines HM zwangsläufig gehört.

Sie können natürlich mit den dadurch entstehenden Überstunden entgegentreten. Evtl. wird dann ein zusätzlicher Winterdienst (nur für diese Tätigkeiten) eingestellt und eingesetzt werden.

Jedoch stellt sich hier die Frage, was im Sommer für Tätigkeiten bei den Gebäuden anfallen? Wenn hier Rasenmähtätigkeiten anfallen (z.B.) dann wäre hier ja das gleiche Argument - nur daß evtl. die Häufigkeit nicht so gegeben wäre, wie bei Schneeräumdiensten.

MFG Octo-Juro

hallo
das problem liegt woanders
das ist zuviel und da ist jetzt schon umzuverteilen
mit dem chef absprechen.

gruss