Hallo Experten,
hier kommen zwei Anfragen:
In einem Mehrfamilienhaus besteht kein Winterdienstplan. Nun will der
Eigentümer diesen einführen. Grundsätzlich sind die Mieter lt.
Mietvertrag zum Winterdienst verpflichtet. Eine genaue Regelung
bestand in den letzten 2 Jahren nicht.
-
Ist es rechtmäßig, dass sich der Vermieter (wohnt auch im Objekt!)
beim Winterdienst ausnimmt und die Arbeit auf die Mietparteien
abwälzt?
-
Welche Möglichkeiten stehen berufstätigen Mietern zur Verfügung,
die tagsüber keinen Winterdienst gewährleisten können. Besteht die
Möglichkeit den Eigentümer zu beauftragen, dass er sich um einen
Winterdienst bemüht, oder müßte jeder Mieter selbst einen
Winterdienst für die entsprechenden Zeiträume beauftragen?
-
Welche Beträge wären für Winterdienste mit einem Volumen von ca.
20 Minuten pro Räumgang angemessen?
-
Die Balkone des Objektes machen einen baufälligen Eindruck. Putz blättert und z.T. sind schon die Stahlträger zu sehen. Wie geht man mit einem solchen Fall um, wenn man Ärger mit dem Vermieter und Kosten vermeiden will. Kann das Bauamt einschalten? Ist hier eine Prüfung von Amts wegen möglich?
Für eine kurzfristige Antwort wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Tanja
Hallo Experten,
hier kommen zwei Anfragen:
In einem Mehrfamilienhaus besteht kein Winterdienstplan. Nun
will der
Eigentümer diesen einführen. Grundsätzlich sind die Mieter lt.
Mietvertrag zum Winterdienst verpflichtet. Eine genaue
Regelung
bestand in den letzten 2 Jahren nicht.
- Ist es rechtmäßig, dass sich der Vermieter (wohnt auch im
Objekt!)
beim Winterdienst ausnimmt und die Arbeit auf die Mietparteien
abwälzt?
Nein es geht nach Wohnparteien.
- Welche Möglichkeiten stehen berufstätigen Mietern zur
Verfügung,
die tagsüber keinen Winterdienst gewährleisten können. Besteht
die
Möglichkeit den Eigentümer zu beauftragen, dass er sich um
einen
Winterdienst bemüht, oder müßte jeder Mieter selbst einen
Winterdienst für die entsprechenden Zeiträume beauftragen?
Wenn er das tut sicher und sonst muss man selbst dafür sorgen-
- Welche Beträge wären für Winterdienste mit einem Volumen
von ca.
20 Minuten pro Räumgang angemessen?
Einen anderen Mieter fragen ob er es macht bitte in schriftform beauftragen wenn man es selber nicht kann.
- Die Balkone des Objektes machen einen baufälligen Eindruck.
Putz blättert und z.T. sind schon die Stahlträger zu sehen.
Wie geht man mit einem solchen Fall um, wenn man Ärger mit dem
Vermieter und Kosten vermeiden will. Kann das Bauamt
einschalten? Ist hier eine Prüfung von Amts wegen möglich?
Ja das geht
wenn der Eindruck besteht Mglw Baufällig zu sein ?
Wolfgang
Für eine kurzfristige Antwort wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Tanja