Winterdienst und die Folgen

Hallo zusammen,

in den Tagen des erwachenden Frühlings sieht man überall auf den Fußwegen die grobkörnigen Reste des Winterdienstes rumliegen. Niemand fühlt sich so recht verantwortlich. Der Winterdienst hatte ja nach Aussage nur die Aufgabe zu streuen und der Anlieger will nichts wegmachen, weil er es ja nicht hingestreut hat.
Was ist üblich am Markt: Hat der Winterdienst auch ohne expliziten Vertragsbestandteil sein Streugut wieder zu entfernen oder wäre es tatsächlich als Punkt in den Winterdienstvertrag aufzunehmen gewesen und ist damit Anliegersache geworden?
Immer alles unter der Voraussetzung, dass der Anlieger nach eigenem Willen den Winterdienst schriftlich beauftragt hat und dieser den Auftrag ebenso schriftlich angenommen hat.

bye
Micha

Hi,

ich würde mal in den Vertrag schauen, den man mit dem Winterdienst abgeschlossen hat.

Steht nix drin, so muss der Hausbesitzer wohl (je nach Landstrich, Kommune etc) selbst die Wege reinigen.

Gruß,