Winterdienst und Schneeräumen!, wann muss Plan erstellt werden?

Wann muss der Vermieter vor dem Wintereinbruch einen Winterdienst Plan für die Mieter aushängen?, erst wenn der Schnee schon da ist? Oder halbes Jahr vorher?
Gruß
Jan

Am besten gleich nach dem vorigen Winter! :unamused:

Er muss gar nicht. Er kann auch selber räumen.

Kannst Du mal was zu den weiteren Umständen äußern? So kann man schlecht was dazu sagen.

Also Heute kamm der Hausmeister und drückte mir Plann in die Hand dass ich ab Heute drann bin Schnee zu räumen. Muss er das nicht schon wochen vor Winter sagen?, es sind mehrere Mietparteien hier im Haus

Schau in deinen Mietvertrag.
Was steht da drin zum Thema Winterdienst und vielleicht auch zur sonstigen Reinigung im Haus ?
Üblich steht so ein Jahresplan für immer fest, er muss eigentlich nie geändert werden.

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Wie duck schon schrieb in den Mietvertrag schaun und da explizit wofür der Hausmeister eigentlich da ist wenn er schon keinen Winterdienst macht.
Ein Schelm werd Böses dabei denkt aber es kann auch sein, dass er für den Winterdienst zuständig ist, dies aber elegant auf die Mieter „umlegen“ will. ramses90

Nein, muss er nicht. Was ist, wenn gar kein Schnee fällt?

Im übrigen ist trotzdem all das, was dir die anderen geschrieben haben, zu beachten. Konkret u. a. (s. auch http://www.mietrecht.org/nebenkosten/winterdienst-streu-und-raeumpflicht/)

  1. Übertragung des Winterdienstes auf den MieterVermieter
    übertragen den Winterdienst regelmäßig auf die Mieter. Gerade damit sind eine Reihe von Problemen und Rechtsfragen verbunden.a. Übertragung erfordert vertragliche Vereinbarung
    Voraussetzung ist, dass die Übertragung im Mietvertrag ausdrücklich geregelt wird. Eine Regelung allein in der Hausordnung genügt nur, wenn die Hausordnung ausdrücklich in den Mietvertrag einbezogen wird. In der Regel genügt es, den Winterdienst formularmäßig im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Mietvertrag einzubeziehen (OLG Frankfurt WuM 1988, 399). Allerdings kann der Vermieter seine Mieter nicht durch die nachträgliche Änderung der Hausordnung und damit des Mietvertrages zum Schneeräumen verpflichten (LG Bonn NJW 1958, 146).

[…]

e. Winterdienst muss koordiniert werden
Die Übertragung des Winterdienstes auf mehrere Mieter setzt einen konkreten Streuplan voraus. Nur so kann sich der Vermieter seiner Verantwortung aus der Verkehrssicherungspflicht entledigen (AG Waldshut-Tiengen Urt.v.30.6.2000, 1 O 60/00). Nur so weiß der einzelne Mieter, wie er
seiner Verpflichtung tatsächlich nachkommen kann.In der Praxis wird gerne mit „Schneekarten“ gearbeitet. Der Mieter, der die Schneekarte in Besitz hat, muss für einen Tag räumen. Danach darf er die Karte an den nächsten Mieter weitergeben, aber auch nur, wenn er tatsächlich witterungsbedingt räumen musste. So wird sichergestellt, dass jeder Mieter an die Reihe kommt (OLG Hamm WuM 1985, 299).

Da steht zwar, dass es koordiniert werden muss, aber nicht in welcher Form und wie lange vorher geplant werden muss.

Das stimmt allerdings!