WinterDienst - WegeSicherung

Hallo,
grundsätzlich ist der Winterdienst doch Sache der Vermieters, oder?
2. Frage:
Tritt die Haftpflichtversicherung bei nicht ordnungsgemäßer Wahrnehmung des WinterDienstes für SchadenErsatzAnsprüche Dritter ein?

Ich danke für Eure Meinung dazu schon ´mal vorab und wünsche ein schönes WE
Thomas

Hallo,

grundsätzlich ist der Winterdienst doch Sache der Vermieters,
oder?

Kommt drauf an. Was steht im Mietvertrag? Gibt es Mietvertragsklauseln, die sich mit dem Winterdient (oder auch Straßenreinigung) beschäftigen?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Joerg,
wenn nichts drinsteht. Das meinte ich mit „grundsätzlich“. Also:
Teil A = „ja“?
Weißt Du, ob es eine Versicherung gibt, die die Folgen von nicht ausgeführtem WinterDienst trägt?
Danke und freundliche Grüße
Thomas

Grundsätzlich ist eine Haftpflichtversicherung (ggf. für das betreffende bebaute/unbebaute Grundstück) schon die richtige Adresse im Fall eines Schadens

Aber wenn das so einfach wäre > Haftpflichtversicherung für paar EuroFuffzig statt Winterdienst für paar(Hundert)EuroFuffzig … und vieles andere soll die Versicherung ja auch noch abdecken *schmunzel*

Da sollte man lieber mal das Kleingedruckte lesen > Schäden, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit (i.d.R. ab bestimmten Schweregraden) selbst herbeigeführt wurden, sind üblicherweise (und verständlicherweise) ausgenommen > d.h. wenn man wusste (oder hätte wissen müssen), dass man eigentlich schippen/streuen müsste (oder jemand damit beauftragen müsste), aber stattdessen lieber faul die Füsse hochlegt, „weil man ja versichert ist“, dann besteht i.A. kein Versicherungsschutz.

Hallo Rudi,
was Du schreibst ist genau das, was man mir nicht glauben wollte ( ich habe zusätzlich noch auf die nicht unerheblichen GeldBußen für entsprechende OrdnungsWidrigkeiten hingewiesen ).
Ich bedanke mich herzlich und wünsche Dir eine angenehme Woche
Thomas