Grundsätzlich ist eine Haftpflichtversicherung (ggf. für das betreffende bebaute/unbebaute Grundstück) schon die richtige Adresse im Fall eines Schadens
Aber wenn das so einfach wäre > Haftpflichtversicherung für paar EuroFuffzig statt Winterdienst für paar(Hundert)EuroFuffzig … und vieles andere soll die Versicherung ja auch noch abdecken *schmunzel*
Da sollte man lieber mal das Kleingedruckte lesen > Schäden, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit (i.d.R. ab bestimmten Schweregraden) selbst herbeigeführt wurden, sind üblicherweise (und verständlicherweise) ausgenommen > d.h. wenn man wusste (oder hätte wissen müssen), dass man eigentlich schippen/streuen müsste (oder jemand damit beauftragen müsste), aber stattdessen lieber faul die Füsse hochlegt, „weil man ja versichert ist“, dann besteht i.A. kein Versicherungsschutz.