Hallo Thunderlight,
erstmal ein Gesundes, und hoffentlich, Gutes Neues Jahr .
Zu deiner Frage:
Normalerweise ist es in den Kommunen, bzw. Städten, in Deutschland so geregelt, daß jeder, dessen Grundstück bis zur Straße reicht, auch entsprechend den Fußweg zu beräumen hat (sofern einer vorhanden ist).
Für alle öffentlichen, d.h. alle Straßen,Wege und Plätze, die der Stadt oder Gemeinde gehören, ist diese auch zuständig für die Schneeberäumung.
Die gängige Praxis sieht so aus: Im Herbst informiert die Kommune über die Medien (z.B. Stadtanzeiger, Amtsblatt etc.) welche Straßen, Wege und Plätze vom Winterdienst betroffen sind, und wo demzufolge nichts geschieht.
Desweiteren werden die Grundstückshalter in Kenntnis gesetzt (Über diese Medien) inwieweit sie zur Beräumung der Fußwege verantwortlich sind.
Ich hoffe, die Antwort hat dir weitergeholfen.
MfG
DDWAE