Liebe Experten, wie ist die Winterdienstpflicht eines Hauseigentümers geregelt? Mein Vermieter will nämlich davon gar nichts wissen, er hat für den Winter einen Winterdienst engagiert, achtet aber nicht darauf, ob dieser den Job korrekt macht. Was kann man dagegen tun?
Hallo CanadianSummer,
der Eigentümer ist durch den Auftrag an einen Dienstleister in keiner Weise weiter Haftbar. Sollte durch Glätte ein Schaden entstehen ist der Dienstleister in der Haftung. Die Kosten für den Winterdienst werden auf die Nebenkosten umgelegt, also von den Mietern getragen. Sollten Mängel in der Durchführung des Winterdienst bestehen ist der einzige Weg eine schriftliche Einwendung an den Vermieter mit den Unterschriften aller Mieter. Gleiches sollte auch an den Dienstleister gesandt werden.
Gruß
Patrick