Winterdienstpflicht

Hallo,

ich bin zum 01.10.2010 umgezogen. Ich wohne in einem 3 Parteienhaus, wobei nur 2 Wohnungen bewohnt sind.
Es gibt für die Wohnungen keinen Winterdienstplan oder Treppenhausplan. Müssen die 2 Mieter nun abwechselnd alle zwei Wochen ran oder wie sonst üblich alle 3 Wochen? Was passiert, wenn jemand wegen Schnee/Glätte sich verletzt, weil es nicht geregelt ist und wer haftet dann dafür?

Vielen Dank.

LG Jasmin

Hallo Jasmin,
wenn es keinen festen Plan gibt ist es Denke ich einfach nur eine notwendige Absprache der beiden Parteien. Generell ist jeder gesetzlich zum Schneedienst verpflichtet. Es muß Werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08:00 bis 20:00 Uhr geräumt sein. Wenn nicht geräumt wurde und jemand zu Schaden kommt Haftet der Eigentümer, bzw. seine Versicherung. Die werden aber versuchen einen Schuldigen zu finden, der dann den Schaden ersetzen muß. Bei Personenschäden entstehen da sehr schnell Kosten von mehreren Hunderttausend Euro. Wichtig wäre noch zu Prüfen was dazu im Mietvertrag steht ! Wenn der Vermieter keinen Reinigungsplan aushängt ist es von Vorteil einen Eigenen mit den Nachbarn zu erstellen und auszuhängen. Auch wenn es wegen der Arbeitszeiten und ähnlichem oft schwierig ist muß mehrmals täglich nach Bedarf geräumt werden - Also umbedingt Absprachen mit den Nachbarn treffen und mit dem Vermieter besprechen !

LG Patrick

Handelt es sich um eine Wohnung zur Miete oder um eine Eigentumswohnung? In welcher Stadt? Wenn Miete: Ist etwas im Mietvertrag bzgl. Winterdienstpflicht/-haftung vermerkt?

Gruss Nils