Moin,
das kann niemand so direkt beantworten - weil: was steht denn in der Teilungserklärung? Darf ein Eigentümer mit Sondernutzungsrechte überhaupt etwas dort machen ohne vorherige Zustimmung der übrigen Eigentümer? Ist das Sondernutzungsrecht dauerhaft und alleine dem EG-Eigentümer zugesprochen oder unterliegt es gewissen Widerrufsmöglichkeiten? Was sagt die TEilungserklärung hinsichtlich Abstimmungsverhältnissen bei Sonderwünschen oder solchen Dingen wie Wintergärten etc?
Fragen über Fragen *g* So ohne weiteres gibt’s da keine Antwort … es kommt halt wirklich auf die Vereinbarungen an, auch ggf. auf Beschlüsse früherer Versammlungen. Im Zweifel: Hausverwaltung fragen, falls vorhanden, anderenfalls Zustimmung bei der nächsten Versammlung einholen oder mindestens in Kenntnis setzen.
Und was einen Bauantrag angeht: musst du beim Amt anfragen. Manche Kreise und Städte etc. erlauben Wintergärten per se, bei anderen musst du Antrag einholen - das kannst du dir allerdings ersparen, wenn du einfach di eFirma befragst, die den Wintergarten für dich bauen soll. Ist zwar nicht so 100% verbindlich, aber es gibt dir einen Anhaltspunkt. Die Firmen hier in der Gegend machen das Komplettpaket für Kunden: einschliesslich Genehmigungen, SOnderkonstruktionen etc.
Ggf. könnte es ja auch schon helfen, wenn die Beiräte der WEG befragt werden. Manchmal wissen die so etwas, weil sie oft die ältesten Eigentümer sind (älteste, weil am längsten Eigentümer, nicht auf ihr Lebensalter bezogen
)
Gruß
Ex.