Servus,
folgende Situation: Reihenhaus: 4 Parteien. Alle Eigentümer. Der 2. will eine Wintergarten (genau überdachte Terasse, ohne Betonfundament) erstellen, fragt links und rechts schriftlich um Einverständnis. Beide Nachbarn geben nettes OK! Wintergarten wird erstellt: weiße Kunstoffseiten, Doppelstegdach. 9 jahre später: Nachbar links schwer krank sagt, „der Wintergarten muss weg. Ich bin schwerbehindert u muss freie Sicht nach rechts und links haben“.
Frage 1: Hat die Aussage Hand & Fuß? Worauf beruft er sich?
Frage 2: Er will sein damaliges Einverständnis zurückziehen. Schiebt seine Schwerbehinderung vor.
juristisch wird es heikel1: Eine Änderung der Fassade hätte eines einstimmigen Beschlusses der Eigentümerversammlung bedurft. Das wird dem Nachbarn aber heute nichts mehr helfen. Nervliche Anspannung, aus welchen Gründen auch immer, wird an den Tatsachen nichts mehr ändern. Da hätte der arme Kranke 9 Jahre vor seiner Erkrankung (ha!) Einspriuch einlegen müssen.
Gruß Ralf
1Den Richter möcht ich sehn, der einem WEG-Miteigentümer den freien Blick nach links und rechts freiräumt.
Eine Änderung der
Fassade hätte eines einstimmigen Beschlusses der
Eigentümerversammlung bedurft.
Bei einer WEG ja, es geht aber aus dem Ursprungspost nicht hervor, ob es sich evtl. um Einfamilienhäuser handelt.
Das wird dem Nachbarn aber
heute nichts mehr helfen. Nervliche Anspannung, aus welchen
Gründen auch immer, wird an den Tatsachen nichts mehr ändern.
Da hätte der arme Kranke 9 Jahre vor seiner Erkrankung (ha!)
Einspruch einlegen müssen.
Bin mir nicht sicher, ob nicht seinerzeit eine Genehmigung erforderlich gewesen wäre (kommt auf die m³ umbauten Raum an). Baurecht ist Ländersache. Ggf. nachträglich Genehmigung einholen.
Bin mir nicht sicher, ob nicht seinerzeit eine Genehmigung
erforderlich gewesen wäre
Da bin ich mir ins Blaue hinein mal ziemlich sicher. Wer einen Wintergarten baut, hat grundsätzlich nicht nur die Nachbarn, sondern auch die Gemeinde zu fragen. Wenn man das damals umgangen hätte, würde ich als schwerbehinderter Nachbar einfach den Schwarzbau anzeigen und wäre das Problem innerhalb weniger Monate los, denn Bestandsschutz wird’s da kaum geben. Ob das aber der Gesundheit zuträglicher ist als sich einfach damit abzufinden, dass man auch als Schwerbehinderter nicht verlangen kann, dass die Welt nach der eigenen Pfeife zu tanzen hat?