Möchte gerne wissen ob der Wintergarten zur Wohnraumfläche gehört?
Habe eine 85qm Wohnung und einen 15qm Wintergarten. Jetzt kam vom Vermieter die Jahresabrechnung. Hier wurde mir der Wintergarten voll mit angerechnet.
Ist das korrekt?
bei Wintergärten gibt es unterschiedliche Regelungen: Ein unbeheizter Wintergarten wird in die Wohnfläche zu 50 Prozent einberechnet. Ist der Wintergarten jedoch
beheizt, wird die Grundfläche vollständig eingerechnet.
(laut Neue Bundesgerichtshof Entscheidung
zur Wohnfläche, Ergänzung zu Kapitel 1)
selbstverständlich gehört der Wintergarten zur Wohnraumfläche und wird daher in der Betriebs-und Nebenkostenabrechnung wie folgt mit angerechnet:
1.Der Wintergarten ist nicht beheizt,Anrechnung 50%.
2.Der Wintergarten ist voll beheitzt,Anrechnung 100%.
Alles klar?
Herzliche Grüße sendet Ihnen
„(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
1.
Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
2.
Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,
wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.“