Wintergarten und Wohnraum

Hallo zusammen,

Möchte gerne wissen ob der Wintergarten zur Wohnraumfläche gehört?

Habe eine 85qm Wohnung und einen 15qm Wintergarten. Jetzt kam vom Vermieter die Jahresabrechnung. Hier wurde mir der Wintergarten voll mit angerechnet.
Ist das korrekt?

Danke für eure Antworten.

Lieben Gruß oli

Hallo oli,

bei Wintergärten gibt es unterschiedliche Regelungen: Ein unbeheizter Wintergarten wird in die Wohnfläche zu 50 Prozent einberechnet. Ist der Wintergarten jedoch
beheizt, wird die Grundfläche vollständig eingerechnet.
(laut Neue Bundesgerichtshof Entscheidung
zur Wohnfläche, Ergänzung zu Kapitel 1)

Beste Grüße
Kocki

Hallo Oli,

selbstverständlich gehört der Wintergarten zur Wohnraumfläche und wird daher in der Betriebs-und Nebenkostenabrechnung wie folgt mit angerechnet:
1.Der Wintergarten ist nicht beheizt,Anrechnung 50%.
2.Der Wintergarten ist voll beheitzt,Anrechnung 100%.
Alles klar?
Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Olli

Ich zitiere die §2 (2) Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)

siehe http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR23461000…

„(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
1.
Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
2.
Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,
wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.“

Also: Ja

Gruß

Mary

Hi, das ist in der der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt! Wenn der W.garten beheizt wird dann ist es korrekt.
Mfg, D.N.L.

Ja, der Wintergarten gehört mit zur Wohnfläche, wenn er beheizt und Isolierverglast ist.

Hallo Oli

Hier kannst du alles nachlesen.

Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)
§ 2

Gruß Uwe