Hallo Experten,
es ist zwar noch Sommer, ich möchte mich aber schon rechtzeitig informieren.
Gehen wir von folgendem fiktiven Fall aus.
Ein Mieter x bewohnt eine Wohnung in einem 3-Familienhaus, wovon in einer Einheit der Vermieter wohnt.
Die zweite Wohnung wird von einer Frau bewohnt, die an Gicht leidet.
Es gibt einen Putz und Winterplan, der alle drei Bewohner betrifft.
Letzten Winter hat Mieter x sich quasi alleine um den Winterdienst gekümmert.
Alleine, weil die Nachbarin eben Gicht hat und dazu nicht fähig ist und weil der Vermieter ein rüstiger Rentner ist, der gerne mal für längere Zeit, eine Woche oder länger, in Urlaub ist oder ausserhalb bei seiner Freundin verbringt. In dieser Zeit fühlte sich Mieter x berufen, den Winterdienst zu machen, gerne für die Nachbarin, aber ungerne für den Vermieter, weil dieser ein alter Kotzbrocken ist.
Jetzt ist mittlerweile so viel mit dem Vermieter vorgefallen, das Mieter x nicht mehr für ihn den Winterdienst übernehmen möchte.
Vermieter ist aber der Auffassung, das Mieter x dafür zuständig wäre, weil wenn er (der Vermieter) nicht da ist, muss jemand den Bürgersteig vor dem Haus von Eis und Schnee befreien.
Nun ist es so, das der Vermieter sich nicht bei x abmeldet und der Mieter nicht immer darauf achtet, wann er zuhause ist und wann nicht.
Also zusammenfassend, Vermieter übergibt dem Mieter x die Verantwortung ohne Zustimmung des Mieters, also eigenmächtig.
Nun meine Frage:
Wenn in einer Woche der Vermieter eigentlich mit dem Winterdienst dran wäre und er nicht zuhause ist, und es würde nicht geräumt werden und einem Passanten passiert etwas auf dem nicht geräumten Weg, kann Mieter x dann als Verantwortlicher herangezogen werden?
Der Mieter sieht es nämlich nicht mehr ein, in noch für seine ewig schlechte Laune zu belohnen und für ihn den Winterdienst zu übernehmen.
Noch eine Frage:
Mieter x ist der einzige im Haus, der einen gewissen Kabebetreiber hat.
Die anderen haben eine Satelittenschüssel.
Nun gibt es bei dem Kabelanschluss einen Defekt und der Betreiber schickt einen Monteur. Dieser muss in den für alle zugänglichen Kellerbereich, wo der Kabelanschluss ist.
Vermieter bekommt dies mit und beschwert sich beim Mieter x, das er den Monteur einfach in den Keller lässt ohne den Vermieter zu fragen. Es sei ja schliesslich sein Haus und er möchte nicht, das jemand fremdes in seinen Keller geht.
Hat Mieter x das Recht, einen Monteur in den Keller zu lassen?
Ich weiß, es ist ein bisschen viel zu lesen, aber ich hoffe das sich jemand die Zeit dafür nimmt und dafür bedanke ich mich schonmal.
Viele Grüße
roleover