Winterräumpflicht auch auf Waldwegen?

Hallo,

mal folgenden Fall angenommen:
Anliegerstraße, Anlieger sind für den Winderdienst zuständig. Von der breiten Anliegerstraße führt ein ca. 2,4 m breiter (schmaler?) Weg den Berg hinauf in den Wald, vorbei an Anliegergrundstücken. Auf den ersten 25 Metern ist der Weg gepflastert, danach Schotter und Matsch.

Frage: Muss der Weg im Winter auch geräumt werden?
Die Gemeinden machen es sich einfach: Eingeschränkter Winterdienst.
Können die Anlieger auch auf einen eingeschränkten Winterdienst verweisen?

Danke für Eure Antworten.

Hallo,

Nein diese wege sind von der Stadt zu räumen!

AUSNAHME: Wenn der Weg zu einem Grundstückgehört, dann ist der Eigentümer dazu Verpflichtet für eine Räumung zu sorgen.

LG Maik

Wirklich?

In der Satzung der Stadt steht:

Die Reinigung aller Gehwege einschließlich der Winterwartung mit Ausnahme der im anliegenden Straßenverzeichnis besonders aufgeführten Gehwege wird den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt.

Zur Reinigung gehört auch die Winterwartung. Diese umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.

Gehwege sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist.

Laut Straßenkarte nennt sich der Waldweg genauso, wie der Rest der „normalen“ Straße. Ist der Waldweg nun ein Gehweg? Manche Anlieger fahren sogar mit ihrem Auto dort lang…

Entschuldigung nach aktueller hinsicht muss ich dir rechtgeben.

Nicht immer und vor allem nicht überall ist aber die Gemeinde verpflichtet, zu streuen und zu fegen. Je nach Ortssatzungen können die Winterpflichten auf die Anlieger übertragen werden. Wenn Eigentümer oder Vermieter diese Verpflichtung im Mietvertrag auf die Mieter abgewälzt haben, müssen die auf den Gehwegen bzw. Bürgersteigen vor dem Haus fegen und streuen.

Dies schließt auch die Gehwege zwischen den Häusern und hinter den häußern ein. Jedoch muss dieser in unmittelbarer nähe des Hauses sein. Eine Räumpflicht für die Straße wäre mir jedoch neu! Normalerweise wird dann ausgeschildert, dass in dieser Straße kein Winterdienst gemacht wird. Genauso ist es eigentlich bei Feldwegen und auch bei Wegen die in einen Wald führen.

Hallo,

ohne genaue Ortskenntnisse ist diese Frage nicht beantwortbar…

Es gilt zwar generell,das
-Feld
-Wald
-Wiesen

Wege nicht geräumt werden müssen,aber die Frage ist hier,handelt es sich
wirklich um einen Waldweg???..

Nicht jede Straße oder jeder Weg,an dem sich Baumbestand befindet,ist laut Ortssatzung auch ein Waldweg…
Entscheidend ist die Widmung durch die Kommune…

Hallo,

Gehwege sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch
Fußgänger vorgesehen oder geboten ist.

Laut Straßenkarte nennt sich der Waldweg genauso, wie der Rest
der „normalen“ Straße. Ist der Waldweg nun ein Gehweg?

Du kannst davon ausgehen, daß „Gehweg“ das ist, was normalerweise Bürgersteig genannt wird. Auch sollte es für reine Fußwege gelten. Die „ganze Wahrheit“ erfährst Du bei der zuständigen Gemeinde.

Dein Waldweg läuft wahrscheinlich bei der Gemeinde unter „Wirtschaftsweg“, hier in der Gegend kommt keine Gemeinde auf die Idee, einen Wirtschaftsweg zu räumen.

Daß die Wegefläche befestigt ist, hat mit der Zweckwidmung erstmal nichts zu tun, das können zweierlei Schuhe sein.

Gruß
Jörg Zabel

Danke!
Aber: Naja, die Gemeinde? Was soll die schon sagen? Der Anlieger muss räumen und streuen. Die machen es sich ja einfach, schaden kann es ja nicht, wenn man den Anlieger verdonnert.

Die Gemeinde selbst stellt dann ein Schild auf: eingeschränkter Winterdienst - und fertig.

Hallo,

Danke!

Bitte.

Aber: Naja, die Gemeinde? Was soll die schon sagen? Der
Anlieger muss räumen und streuen. Die machen es sich ja
einfach, schaden kann es ja nicht, wenn man den Anlieger
verdonnert.
Die Gemeinde selbst stellt dann ein Schild auf:
eingeschränkter Winterdienst - und fertig.

Klar. Die böse Gemeinde, die nur eines im Sinn hat, nämlich den ehrbaren Bürgern aus purer Bosheit Steine in den Weg zu legen.

Wir entfernen uns hier weit von der Ursprungsfrage.
Diese könnte damit zu tun haben, ob eine Fläche für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist, oder nicht. Und diese Information hat meist nur die Gemeinde …

Gruß
Jörg Zabel

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In diesem Fall handelt es sich um eine verkehrsberuhigte Zone. Hier sind Gehweg und Straße nicht näher definiert, es handelt sich um eine gemeinsame Fläche, auf der Autos im Prinzip nur noch geduldet werden.

Die Anwohner gehen daher davon aus, dass auf dieser Fläche eine für Fußgänger ausreichend breite Spur geräumt werden soll. Wobei dies meist unsinniger ist, als den Schnee liegen zu lassen, da geräumte Flächen leichter vereisen und eine geschlossene Schneedecke griffiger ist.

Laut Gemeindesatzung müssen die Anwohner die Straße räumen. Gilt dies nun auch für Autos? Und: wenn der vermeintliche Waldweg auf einer Straßenkarte als Straße eingezeichnet ist (es steht ein Schild „Durchfahrt verboten, Anlieger frei“ dort), muss er dann per Definition geräumt werden?