Hallo,
mal folgenden Fall angenommen:
Anliegerstraße, Anlieger sind für den Winderdienst zuständig. Von der breiten Anliegerstraße führt ein ca. 2,4 m breiter (schmaler?) Weg den Berg hinauf in den Wald, vorbei an Anliegergrundstücken. Auf den ersten 25 Metern ist der Weg gepflastert, danach Schotter und Matsch.
Frage: Muss der Weg im Winter auch geräumt werden?
Die Gemeinden machen es sich einfach: Eingeschränkter Winterdienst.
Können die Anlieger auch auf einen eingeschränkten Winterdienst verweisen?
Danke für Eure Antworten.