Winterreifen

Habe in mein KFZ -Schein Reifengrösse 185/60R14 zu stehen
Mein Vater hat noch Winterkompletträder185/55R15 für mich .
Nun ist die Werkstadt der Meinung das man nur das fahren darf was im KFZ Schein steht
Ist das korrekt? ----Auto VW Polo 9N

Korrekt. owt
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Ich möchte meinem Vorredner widersprechen: Man darf durchaus auch Reifengrößen fahren, die nicht im Schein eingetragen sind. Sowohl die Reifen als auch für die Felgen (sind die vom Vater überhaupt von einem Polo 9N?) müssen aber für das Fahrzeug freigegeben sein.
Der erste Schritt sollte sein, mit Hilfe eines Online-Reifenrechners festzustellen, ob die beiden Reifengrößen überhaupt ungefähr den selben Umfang haben. Danach würde ich den Reifenhändler meines Vertrauens oder auch bei der nächsten Prüforganisation wie TÜV, DEKRA oder anderen nachfragen, ob die Reifen sowie Felgen zum Auto passen.

Auch ohne Gruß

im Prinzip ja, aber …
… es gibt natürlich immer auch noch Typgenehmigungen, die über die Einträge im Fahrzeugschein hinausgehen!

Dementsprechend hab ich mal eben die allwissende Müllhalde befragt und bin bei http://www.polo9n.info fündig geworden:
unter http://www.polo9n.info/Wissen/tipps/reifentabelle-9n3 findet sich ein Teilegutachten, in dem - zumindest für bestimmte Modelle - die Reifengröße 185/55R15 neben den 185/60R14 genehmigt ist.

Dieses Format kann man nun beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen (unter Vorlage des Teilegutachtens), man kann sich aber auch einfach das Gutachten ins Handschuhfach legen und bei Verlangen vorzeigen.

Schönen Gruß,
Robert
*eigentlich nicht VW-affin, aber das Problem von Mercedes-Oldtimern her kennend*

Hallo,

dank der EU ist mal wieder alles viel komplizierter geworden…während man früher anhand des Fahrzeugscheines sofort sehen konnte,welche Reifen (und Felgen) man auf einem Fahrzeug aufziehen konnte,ist es heute wesentlich komplizierter.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (also der neue Fahrzeugschein) nennt diese nicht mehr alle.
Um zu erfahren,welche Reifen man auf dem Fahrzeug verwenden darf,benötigt man die
CoC (EC Certification of Conformity)
die man bei seinem Fahrzeughersteller (Händler) bekommt.
In dieser EG Übereinstimmungsbescheinigung sind alle Reifengrößen für das Fahrzeug aufgeführt.
Wichtig !!
Diese CoC sollte man immer mitführen,da es sonst schwierig in Kontrollen wird.

Danke,für Deine Antwort,ich werde mich mal beim Tüv kundig machen
Gruß hendryk

Hallo Robert,Danke für die Info(Liste) hat mir sehr geholfen.
Grüß hendryk