Winterreifen auf Mietwagen

Hallo,

wie sieht die Rechtslage nach der am 03.12.2010 beschlossenen Neuregelung der StVO zum Thema Winterreifen bei Mietwagen aus?
Sind damit nicht automatisch die Autovermietungen in der Pflicht, für ihre Fahrzeuge auch M+S bzw. Winterreifen zu montieren, wenn diese in einen Zeitraum gemietet werden wo winterliche Verhältnisse herrschen bzw. aktuell durch den Wetterdienst angekündigt werden?

Sind denn damit die bisher üblichen Zuschläge für Winterreifen, die die Autovermietungen für Winterreifen noch immer erheben hinfällig oder gar rechtswidrig geworden?

MfG, Torsten

Sind damit nicht automatisch die Autovermietungen in der
Pflicht, für ihre Fahrzeuge auch M+S bzw. Winterreifen zu
montieren, wenn diese in einen Zeitraum gemietet werden wo
winterliche Verhältnisse herrschen bzw. aktuell durch den
Wetterdienst angekündigt werden?

Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, wieso das so sein sollte. Letztlich hat sich doch auch praktisch nichts geändert.
Sind Autovermietungen denn z.B. verpflichtet, ihre Fahrzeuge mit einer Umweltplakette auszurüsten (sofern die Station nicht innerhalb einer Zone liegt)

Grüße!

Hallo!

Der Deutsche darf zwar so gut wie jedes Lebensrisiko und alle möglichen Verantwortlichkeiten an den Staat transferieren, die Verantwortung für die Fahrzeugausrüstung jedoch nicht.

Will heissen, Du musst sicherstellen, dass der Wagen technisch vorschriftsmässig ausgerüstet ist.
Also den vermieter fragen. Hat dieser kein Fahrzeug mit WR im Angebot, musst Du einen anderen Vermieter finden, der solche Autos anbietet.
Losfahren, stecken Bleiben und die Schuld dem Vermieter Geben läuft nicht.

Gruß,
M.

Hallo,

Der Deutsche darf zwar so gut wie jedes Lebensrisiko und alle
möglichen Verantwortlichkeiten an den Staat transferieren, die
Verantwortung für die Fahrzeugausrüstung jedoch nicht.

seit wann vermietet der Staat denn Autos? :wink:

Will heissen, Du musst sicherstellen, dass der Wagen technisch
vorschriftsmässig ausgerüstet ist.

Ich dachte, dafür wäre der Fahrzeughalter - in diesem Fall also der Autovermieter - verantwortlich.
Ist der Fahrer denn dann auch verpflichtet, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs vor Fahrtantritt zu überprüfen bzw. von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen und könnte er bei Unterlassung für Mängel am Fahrzeug haftbar gemacht werden?

Gruß
Pontius

seit wann vermietet der Staat denn Autos? :wink:

Hi,
manchmal bietet der Staat Mitfahrgelegenheit. Ruf 110 hab Spaß dabei.

Ich dachte, dafür wäre der Fahrzeughalter - in diesem Fall
also der Autovermieter - verantwortlich.

Ist er auch. Angefahrene Reifen, abgelaufene HU sprich Mängel = Halter. Aber Sommerreifen am Fahrzeug, wie auch fehlende Dummfug-Plakette ist kein Mangel. Man darf u.U. nur nicht fahren.

Ist der Fahrer denn dann auch verpflichtet, die
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs vor Fahrtantritt zu
überprüfen bzw. von einem Sachverständigen überprüfen zu
lassen und könnte er bei Unterlassung für Mängel am Fahrzeug
haftbar gemacht werden?

Welche Mängel? Wenn das Fahrzeug technisch ok ist. Und bei Mängel kommt es darauf an. Bei HU ist nur der Halter verantwortlich, bei Reifen Halter und Fahrer.

Q-Gruß

Hi,

Nein, die Autos müssen keine Winterreifen haben(was immer auch Winterreifen sind ist noch zu klären, denn M+S Darf man auch auf Sommerreifen schreiben). Der Fahrer darf aber dann bei Winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr fahren.

cu Naseweis

Danke + schöne Weihnachten! owT