Hallo Leute,
Was sagt denn eigentlich die STV(Z)O bezüglich der Winterbereifung von Fahrzeugen im Falle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit?
Wenn beispielsweise im Fahrzeugbrief "205 55 R15 87 Q " angegeben ist, darf man ja auch Reifen mit niedrigerer Höchstgeschwindigkeitsfreigabe montieren (mit Aufkleber mit der geringeren Geschwindigkeit versteht sich).
Aber wie siehts denn aus, wenn ich Reifen mit einer höheren Freigabe draufmachen will (T zum Beispiel). Ist das zulässig?
Beste Grüße, Thomas