Hallo,
gilt die - ab Anfang Dezember nun auch in D festgeschriebene -Winterreifen-Pflicht nur für winterliche Straßenbedingungen (Schnee, Eis etc.) ?
Dürfte man denn bei -10° C und absolut trockener Fahrbahn mit Sommerreifen unterwegs sein ?
Und wie sieht’s aus, wenn es mal unerwartet früh (oder spät) winterliche Straßenbedingungen gibt ?
Gruß
Karl
Hallo!
gilt die - ab Anfang Dezember nun auch in D festgeschriebene
-Winterreifen-Pflicht nur für winterliche Straßenbedingungen
(Schnee, Eis etc.) ?
So wie ich das verstanden habe, gilt nun eine Verpflichtung zu geeigneter Bereifung (was auch immer das ist, gesetzlich wird „M+S“ erwartet, das Schneeflockensymbol sollte jedoch vernünftigerweise immer zusätzlich vorhanden sein) bei Schnee, Schneematsch und Glätte.
Dürfte man denn bei -10° C und absolut trockener Fahrbahn mit
Sommerreifen unterwegs sein ?
Nach meinem Dafürhalten ja.
Und wie sieht’s aus, wenn es mal unerwartet früh (oder spät)
winterliche Straßenbedingungen gibt ?
Dann gilt wiederum oben Genanntes.
Somit sollte man einfach Winterreifen montieren und fertig.
Denke an die armen AUssendienstler, die nicht jeden 2. Tag hinter einem Sparfuchs mit Sommerreifen im Stau stehen wollen, weil er eine 2% Steigung nicht hochkommt…
Gruß,
M.
Es kann doch plötzlich schneien, z.B. an einem Kraftwerk.
Oder eine Vereisung auftauchen.
Die Beleuchtung an einem Fahrrad muss auch immer funktionieren, selbst am hellichten Tage wird kontrolliert.
Hallo,
Es kann doch plötzlich schneien, z.B. an einem Kraftwerk.
Oder eine Vereisung auftauchen.
Ja. Auch im Sommer. Also ganzjährig Winterreifenpflicht?
Gruß
loderunner
Hallo Mathias,
Dürfte man denn bei -10° C und absolut trockener Fahrbahn mit Sommerreifen unterwegs sein ?
Nach meinem Dafürhalten ja.
Somit sollte man einfach Winterreifen montieren und fertig.
Denke an die armen AUssendienstler, die nicht jeden 2. Tag
hinter einem Sparfuchs mit Sommerreifen im Stau stehen wollen,
weil er eine 2% Steigung nicht hochkommt…
Ich dachte eher an den Pensionär, der für Schnee etc sehr wohl einen winter-bereiften Wagen zur Verfügung hat.
Jedoch sei der wenigst bewegte Zweitwagen sommer-bereift. Der würde (wegen der härteren Gummimischung) zwar bei trockener Fahrbahn und -10°C weniger Haftung haben, aber ein Liegenbleiben wäre nicht gegeben. Selbiges gälte für das typische norddeutsche Schmuddelwetter im Winter, überwiegend schnee- und frostfrei.
Allerdings könnte - bei pauschaler Formulierung des Gesetzes mit „winterlichen“ Straßenbedingungen - spitz geschlossen werden, eine trockene Fahrbahn sei wegen der zB -10°C automatisch „winterlich“, also Winterreifenpflicht.
Gruß,
Karl
Hallo!
So wie ich das verstanden habe, gilt nun eine Verpflichtung zu
geeigneter Bereifung (was auch immer das ist, gesetzlich wird
„M+S“ erwartet, das Schneeflockensymbol sollte jedoch
vernünftigerweise immer zusätzlich vorhanden sein) bei Schnee,
Schneematsch und Glätte.
geeignete bereifung. ein nagelneuer sommerreifen wird im winter sicherlich besser geeignet sein als ein 10 jahre alter winterreifen. aber hauptsache da ist eine schneeflocke oder m und s eingeklöppelt.
für mein dafürhalten hätte man das alter der reifen auch klar benennen sollen.
hauptmann
Hallo,
sehen wir uns doch die Änderung mal genau an
:
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahr-zeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geän-dert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“
Du darfst also bei trockener Fahrbahn und Minusgraden mit Sommerreifen fahren. Sobald aber einer der oben beschriebenen Umstände eintritt, nicht mehr.
Bei „plötzlichem Auftreten“ von Glätte ist die Frage der „Unerwartbarkeit“ relativ
Wenn Du bei -10 Grad mit Sommerreifen fährst, dürfte es alles andere als unerwartet sein, „plötzlich“ auf Glätte zu treffen
. Ich könnte mir so etwas allenfalls bei einem plötzlichen Wetterumschwung (durch ein Gewitter, Hagel o.ä.) vorstellen, der eine deutliche Temperaturabsenkung von eindeutigen Plusgraden hin zu diesen Ereignissen mitsichbringt. Alles andere ist meines Erachtens nicht „unerwartet“.
Gruß vom
Schnabel
Hallo, hallo!
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder
Reifglätte darf ein Kraftfahr-zeug nur mit Reifen gefahren
werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie
92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von
Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch
die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42)
geän-dert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen
(M+S-Reifen).“
Was für eine skurrile Idee, zur Auslegung von Rechtsnormen einfach mal deren Wortlaut heranzuziehen. Bin gespannt, ob sich diese exotische Methode in Rechtsprechung und Lehre durchsetzen wird. Hier bei wer-weiss-was heißt das korrekterweise aber immer noch „Hmja, könnte so und so sein, aber IANAL“.
Du darfst also bei trockener Fahrbahn und Minusgraden mit
Sommerreifen fahren. Sobald aber einer der oben beschriebenen
Umstände eintritt, nicht mehr.Bei „plötzlichem Auftreten“ von Glätte ist die Frage der
„Unerwartbarkeit“ relativWenn Du bei -10 Grad mit
Sommerreifen fährst, dürfte es alles andere als unerwartet
sein, „plötzlich“ auf Glätte zu treffen. Ich könnte mir so
etwas allenfalls bei einem plötzlichen Wetterumschwung (durch
ein Gewitter, Hagel o.ä.) vorstellen, der eine deutliche
Temperaturabsenkung von eindeutigen Plusgraden hin zu diesen
Ereignissen mitsichbringt. Alles andere ist meines Erachtens
nicht „unerwartet“.
Genau so sehe ich das auch! Aber IAAL…
allenfalls bei einem plötzlichen Wetterumschwung (durch
ein Gewitter, Hagel o.ä.) vorstellen, der eine deutliche
Temperaturabsenkung von eindeutigen Plusgraden hin zu diesen
Ereignissen mitsichbringt.
Hallo,
egal wie da ploetzlich winterliche Verhaeltnisse auftauchen, es braucht dann niemand weiterzufahren.
Gasthaus, uebernachten, wenns trocken ist weiterfahren.
Oder Auto stehenlassen, Busse und Bahnen -wir bringen sie hin.
Hier im Hochtaunus bleiben auch abends ab und zu des Nachts aufgegebene Autos an den Schneesteigungen geparkt, die Leute holen es morgen/uebermorgen wieder vom Waldparkplatz ab.
Gruss Helmut
Hallo,
man soll es nicht für möglich halten, aber hin und wieder haben auch Juristen - auch die die in der Legislativen beschäftigt sind - den inneren Wunsch, Gesetze so zu formulieren, dass man was mit ihrem Wortlaut anfangen kann
. Das passiert u.a., damit nicht irgendein OLG meint, der Bestimmtheitsgrundsatz sei nicht gewahrt
… kam so neulich bei irgendwas mit Reifen vor 
Gruß vom
Schnabel 