Liebe Experten,
gestern kam es im Freundeskreis zu einer Diskussion.
Es wurde behauptet, daß man IMMER einen Aufkleber mit Tempolimit am Armaturenbrett haben müsse, wenn Winterreifen aufgezogen sind.
Das gelte auch, wenn die Winterreifen in Tragfähigkeit und Speedindex den Sommerreifen entsprechen.
So wäre ein Bekannter trotz Winterreifen in der gleichen Ausführung wie die eingetragenen Sommerreifen nicht über den TÜV gekommen, wenn der Prüfer nicht zufällig eine Plakette zur Hand gehabt hätte.
Ich habe vehement widersprochen, ich habe zwar schon viel Schwachsinn im Zusammenhang mit TÜV- bzw. Straßenverkehrsvorschriften gehört, aber das war denn doch zuviel…oder ??
Wer weiß um die Lage, optimalerweise auch mit Belegen ?
Herzlichen Dank schon mal im Vorraus, ich werde Donnerstag wieder online sein, mal sehen, wer Recht hatte.
Gruß
Bernd