Winterreifen und Tachoaufkleber

Liebe Experten,

gestern kam es im Freundeskreis zu einer Diskussion.
Es wurde behauptet, daß man IMMER einen Aufkleber mit Tempolimit am Armaturenbrett haben müsse, wenn Winterreifen aufgezogen sind.
Das gelte auch, wenn die Winterreifen in Tragfähigkeit und Speedindex den Sommerreifen entsprechen.
So wäre ein Bekannter trotz Winterreifen in der gleichen Ausführung wie die eingetragenen Sommerreifen nicht über den TÜV gekommen, wenn der Prüfer nicht zufällig eine Plakette zur Hand gehabt hätte.

Ich habe vehement widersprochen, ich habe zwar schon viel Schwachsinn im Zusammenhang mit TÜV- bzw. Straßenverkehrsvorschriften gehört, aber das war denn doch zuviel…oder ??

Wer weiß um die Lage, optimalerweise auch mit Belegen ?

Herzlichen Dank schon mal im Vorraus, ich werde Donnerstag wieder online sein, mal sehen, wer Recht hatte.

Gruß
Bernd

Hi!
Eins weiß ich ganz sicher, wenn auch leider ohne Beleg: Wenn man Winterreifen aufzieht, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit über der möglichen des Autos liegt, braucht man ganz sicher keine Aufkleber…
Grüße
Kari

Hallo,

der einzige Zweck des Aufklebers ist es, zu verhindern, dass die zulässige Reifengeschwindigkeit überschritten wird (was lebensgefährlich wäre). Wenn der Winterreifen mehr aushält, als das Fahrzeug hergibt, ist auch kein Kleber nötig, da eine Überschreitung nicht möglich ist. (Muss man dann bei Ganzjahresreifen einen halben Kleber draufmachen?)

Gruß, Niels

Hallo!
Der Gesetzgeber kennt keine Ganzjahresreifen.
Lt. Gesetz gibt es Reifen mit M+S-Kennung,
und eben welche ohne.
Die ohne M+S- Kennung müssen die Höchstgeschwindigkeit des Autos aushalten,

die Reifen mit M+S nicht, Bedingung ist aber der Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers.
Da bei den Ganzjahresreifen M+S normalerweise draufsteht, brauchst Du den "ganzen! Aufkleber.

Allerdings wäre eine Neuregelung dieser Sache angebracht, weil da auch Missbrauch betrieben wird,
und es gibt auch keine richtige Definiton, was ein M+S- Reifen ist, und nicht.

Grüße, Steffen!

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