Winterreifengesetz

Hallo Leute,

soeben erfahre ich aus dem Rundfunk, dass ein solches Gesetz in der Schwebe ist, also vom Gesetzgeber noch nicht verabschiedet wurde.

Da war von einer Übergangsregelung bis 1. Mai 2006 die Rede. Was hieße in diesem Fall „Übergangsregelung“? Dass das Gesetz faktisch erst ab dem 1.5.2006 angewandt würde, so es denn verabschiedet wird?

Über Antworten freut sich
®_ichard_

Hoi,

was ich in den Medien gehört habe ist, das es kein Winterreifengesetzt geben wird. Denn dafür müsste man den Winterzeitraum definieren.

Allerdings gibt es Kaskoversicherungen, die eine Haftung ausschliessen, wenn der Unfall durch Winterreifen hätte verhindert werden können bzw. der Schaden geringer ausgefallen wäre (was wohl bei den meisten Unfällen der Fall ist).

Grüße
Michael

Hallo,

eigentlich bezog sich meine Frage auf die mögliche Übergangsregelung bis 1. Mai 2006 bzw. was unter einer Übergangsregelung zu verstehen ist.

was ich in den Medien gehört habe ist, das es kein
Winterreifengesetzt geben wird. Denn dafür müsste man den
Winterzeitraum definieren.

Dass die Medien alles Mögliche von sich lassen, ist mir bekannt. Tatsächlich kam es gestern durch Rundfunk und Fernsehen und wurde auch kontrovers diskutiert.

Allerdings gibt es Kaskoversicherungen, die eine Haftung
ausschliessen, wenn der Unfall durch Winterreifen hätte
verhindert werden können bzw. der Schaden geringer ausgefallen
wäre (was wohl bei den meisten Unfällen der Fall ist).

Das müssten dann die Versicherungen sein, derer sich das Transportgewerbe nicht bedient; denn gerade im Winter sieht man Brummis selten mit Winterreifen fahren, wohl des Spritverbrauches wegen.

Gruß
®_ichard_

hy,

wenn ich das richtig verstanden habe, gehts darum, daß wenn du im Winter ohne Winterreifen „erwischt“ wirst, 20 EUR Strafe fällig werden.
Wenn du liegenbleibst und dadurch den Verkehr behinderst, sinds 40 EUR.

Die Zeitungen haben geschrieben, daß es wohl erst ab Mai 2006 gelte, dies ist allerdings noch absolut unsicher

gruss