Winterreifenpflicht

Hi zusammen

ich bin zwar jetzt nicht ganz aktuell auf dem neusten Stand ob es jetzt beschlossen ist oder noch kommt , jedenfalls soll es beschlossen werden.

folgender Fall :

Eine Person hat zu seinem normalen Wagen noch ein Sommerspielzeug , ein Sportcoupe mit Saisonkennzeichen 4 - 10 , ein limited Edition , den es nur 1000 mal vor ca 15 Jahren gegeben hat .
der Wagen steht noch im Hof und muss in den nächsten Tagen in eine Halle im Nachbarort gefahren werden , wo der überwintern wird.
für diesen Wagen gibt es keine Winterreifen , die Reifengrösse wird nicht als Winterreifen hergestellt , eine andere Reifengrösse passt nicht .

wenn jetzt diese Gesetzgebung am 15.10 in Kraft treten soll , der Wagen laut Saisonkennzeichen am 25.10 - 31.10 in diese Halle mit Sommerreifen gefahren wird , bekommt dann der Kfz Halter eine Verwarnung ? ( natürlich geschieht die Fahrt nicht bei Schnee usw )

gruss

Toni

Hi,
ich denke in dem abstrakten Fall, den Du schilderst, kann der Besitzer getrost von A nch B fahren.
Im Übrigen war die alte Winterreifenpflicht sowieso sehr schwammig, denn es galt:… unter beachten der Wetterlage…
Ansonsten guckst Du mal hier:

http://www.warum-winterreifen.de/winterreifenpflicht…

Rumburak

Der Halter des Fahrzeuges müßte sich (nach bisheriger Rechtslage) ohnehin keine Sorgen machen, vorausgesetzt es ist eben noch nicht Schnee/Eis-Winterzeit, denn die Formulierung ist extrem schwammig.

Das von Dir angesprochene Gesetz kommt allerdings auch erst später in den Bundesrat als geplant und wird daher erst frühestens im November tatsächlich umgesetzt.

Insofern: Hätte man ein solches Fahrzeug, müßte man sich für die Überfahrt ins Winterlager keine Sorgen machen.

Liebe Grüße,
Chris

Vielleicht kommen zum Start der geplanten Gesetzgebung ja noch „Nachrüstsets“ zur Kennzeichnung als Winter- oder Allwetterreifen auf den Markt.

Mist, jetzt hab ich ne vielversprechende Geschäftsidee verplappert.

Grüße!

ganz konkret muss erst mal über eine amtliche kennzeichnung nachgedacht werden. jeder hersteller hat andere symbole. solange dieses nicht eindeutig ist, wird es schwierig, konkretes nachzuweisen.

hauptmann

Pssst…

so kompliziert will es uns unser Verkehrsminister eigentlich nicht machen.

Gibts eigentlich schon Bewegung seitens der Reifenhersteller? Schließlich müssen hier Prüfnormen, Verfahren und was weiß ich nicht alles entwickelt werden…

Oder reicht es tatsächlich, wenn die Chinesen jetzt vorsichtshalber auf jeden (schlechten Sommer-)Reifen eine (DIN-) Schneeflocke prägen um ihn zum amtlich anerkannten Allwetterreifen zu machen?

jep ppssst … man kann die flocke auch mit dem lötkolben malen…grien…

hauptmann

Hallo,

soweit ich das Mitbekommen habe wird die Winterreifen pflicht nicht am Datum festgemacht (ist in Österreich z.B. so) sondern an den Witterungsbedingungen. Und ich halte das für gut so.

Denn sonst könnte jemand z.B. sein sommerbereiftes Wohnmobil nicht mal kurz bei bestem Wetter zur Werkstatt fahren. Und wenn Schnee liegt, dann sind Winterreifen nun mal einfach besser.

Ab gesehen davon können dann endlich die Autovermietungen keinem mehr im Dezember ein Auto mit Sommerreifen in die Hand drücken und sagen: Wenn Du einen Unfall baust bist Du selbst schuld.

Viele Grüße
Lumpi

Widersprichst Du Dir nicht selbst? - Die Forderung an Vermieter die Fahrzeuge mit Winterreifen auszustatten wäre doch viel deutlicher, wenn ein bestimmter Zeitraum festgelegt ist…

Naja, ich bin eh gespannt, wohin dieser Winterreifenwirbel führt, wenn irgendwer glaubt zu weniger Unfällen/ Staus, dann Amen!

Hallo lumpi,
die Winterreifenpflicht nur von den Witterungsbedingungen abhängig zu machen, würde doch kaum was an der aktuellen Gesetzeslage ändern. Z.B. ab wann ist Matsch auf der Straße? Beim Beginn des Schneeregens? Oder Eis an einer schattigen Stelle? Das ist doch auch wieder so auslegungsfähig wie „Nässe“. Aber die Anwälte wirds freuen.
Gruß Michael

der Wagen steht noch im Hof und muss in den nächsten Tagen in
eine Halle im Nachbarort gefahren werden , wo der überwintern
wird.

Hallo,
kein Auto muss gefahren werden.
a-es kann im Hof stehenbleiben
b-es kann aufgeladen werden
Gruss Helmut