also,
ich hab da so ne wette mit meiner schwester laufen und zwar behauptet sie, das die polizei generell im winter (also zu jeder zeit) 20 euro abkassieren darf, wenn ein kraftfahrer keine winterreifen drauf hat, auch wenn es die wetterverhältinisse nicht verlangen.
ein bsp.:
am dienstag hats geschneit und die straße ist glatt…dabei darf die polizei abkassieren
einen tag später haben wir dann 7 grad aussentemperatur, die sonne scheint, sprich winterreifen sind nicht erforderlich…
darf die polizei dann an diesem tag jemandem 20 euro abknüpfen, wenn dieser ohne winterreifen fährt?
BITTE NUR ANTWORTEN; WENN IHR ES GENAU WISST!
