Hallo,
gibt es irgendetwas, das wir beachten müssen (Zoll/Steuer/Versicherung), wenn wir unser Auto im Sommer in unser Haus nach Frankreich bringen würden, es dann abmelden und über den Winter dort lassen?
Im Frühjahr brächten wir es dann wieder nach Hause. Wäre das problemlos möglich?
Frankreich ist Teil der EU…
Jeder Bürger der EU darf sich innerhalb dieser Frei bewegen und auch aufhalten…Von daher gibt es auch keinen Zoll und keine sonstigen Abgaben mehr…
Zur „Abmeldung“ siehe hier:
Seit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) zum 01.03.2007 wird zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Soll das Kraftfahrzeug wieder zugelassen werden (z.B. nach einer Winterpause des Fahrzeuges), kann auf Antrag das amtliche Kennzeichen auf die Dauer von 12 Monaten für den bisherigen Fahrzeughalter reserviert werden.
Zu beachten ist aber,das nach der Abmeldung das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden darf.
Bei der Versicherung ist nach Möglichkeit das „Ruhen“ des Vertrages für die Dauer der Winterpause zu beantragen.
Das Abstellen in Fr ist kein Problem. Das abgemeldete Auto darf nur nicht, wie eben auch hier, auf öffentlichem Grund geparkt werden.
Wenn Ihr das öfter vorhabt, empfehle ich Euch eine Saisonzulassung. Ihr müsst dann nicht immer an- und abmelden.
Grüße,
Mathias
gibt es irgendetwas, das wir beachten müssen
(Zoll/Steuer/Versicherung), wenn wir unser Auto im Sommer in
unser Haus nach Frankreich bringen würden, es dann abmelden
und über den Winter dort lassen?
Im Frühjahr brächten wir es dann wieder nach Hause. Wäre das
problemlos möglich?