Hallo,wir haben unsere Grundsteuer für unser Haus erhalten.Nun wollte ich euch fragen ,ob der Hauswirtschaftsraum bei den Quadratmeter mit berechnet wird ?
Bei uns wollte die vom Finanzamt weismachen,das der HWR mit gezählt wird.
Grus Thomas
Servus,
bei der Festsetzung der Grundsteuer wird nichts mehr am Haus gezählt.
Auch der zugehörige Grundlagenbescheid, der Grundsteuermessbescheid, ist bereits vom Grundstück abstrahiert.
Erst der Grundlagenbescheid dazu, der Einheitswertbescheid, bewertet das Grundstück.
Die Bewertung von bebauten Grundstücken, die zu Wohnzwecken genutzt werden, wird nach einem vereinfachten Ertragswertverfahren vorgenommen: Grundlage ist die Miete, die erzielbar wäre, wenn das Haus vermietet würde. Hier wird dann alles berücksichtigt, was einen Einfluss auf die Höhe der erzielbaren Miete für das ganze Haus hat.
Wenn es im Einzelfall einen Hauswirtschaftsraum gibt, der aus irgendeinem kühlen Grunde keinen Einfluss auf die erzielbare Miete hat, z.B. weil die Decke in diesem Raum versehentlich 1,20 m über dem Niveau des Estrichs betoniert worden ist, kann das nur im Einheitswertbescheid (ggf. im Rechtsbehelfsverfahren) berücksichtigt werden. Wenn der Einheitswertbescheid bestandskräftig ist, kann man an den Folgebescheiden nichts mehr ändern, soweit sie sich auf die Bewertung des Grundstücks beziehen.
Schönen Grüße
Dä Blumepeder