Wir durch "Schuldeingeständnis" die Verjährung gehemmt (Versicherung)?

Moin,
ich frage mich, ob im folgendem Fall der Geschädigte weiterhin Ansprüche an eine Versicherung hat, ob diese inzwischen verjährt sind oder ob die Verjährung gehemmt ist:
Ein Geschädigter wird durch das Auto eines Anderen im Jahre 2015 geschädigt. Dieser meldet es seiner Versicherung.
Der Geschädigte fordert von der Versicherung 2017 die Übernahme der Kosten.
Die Versicherung sagt dem Geschädigten 2018, dass sie „dem Grunde nach“ bereit ist die Kosten zu übernehmen.
Besteht der Anspruch gegenüber der Versicherung 2019 weiterhin? Die üblichen drei Jahre (2016, 2017, 2018) sind ja rum, aber wenn ich http://de.wikipedia.org/wiki/Hemmung_(Recht) lese finde ich, passt „schwebende Verhandlungen“ als Grund. Aber stimmt das auch?

Danke für eine Antwort und VG
J~

Das klingt eher nach einem Fall des Neubeginns der Verjährung wegen Anerkenntnis gem. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB.

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Ach sowas gibt’s auch… wusste ich gar nicht. Danke für deine Antwort!

VG
J~