Wir haben keinen Allgemeinstrom in unserer WEG,das Treppenlicht und Kellerlicht läuft im wöchentlichen Wechsel über den Stromzähler eines jeden Eigentümers.Muss ich bei Arbeiten am Gemeinschaftseigentum den dafür benötigten Strom über meinen Zähler laufen lassen?
tut mir leid, das weiß ich nicht!
Dieser Fall ist so speziell, dass ich dies nur „aus dem Bauch heraus“ beantworten kann.
Grundsätzlich muss der Strom natürlich irgendwo herkommen. Wenn die Gemeinschaft keinen eigenen Zähler hat, ist es schlicht notwendig, dass der Strom von einem Eigentümer zur Verfügung gestellt wird. Dennoch muss der Eigentümer diese Kosten natürlich nicht selbst tragen. Daher würde ich mir kurz schriftlich von der Verwaltung bestätigen lassen, dass diese die Kosten übernimmt, und so einen kleinen Zwischenzähler aus dem Baumarkt vor die Geräte der Baufirma stecken. Diesen sollte auch die Verwaltung zur Verfügung stellen. Nach diesem Verbrauch wird dann danach abgerechnet und von der Gemeinschaft erstattet.
Vielen Dank für die Antwort.
Ihren Fall höre ich zum ersten Mal, dass der gemeinschaftliche Stromverbrauch für Licht im Treppenhaus und Keller im wöchentlichen Turnus über den Stromzähler eines jeden Eigentümers läuft. Wie groß ist denn Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft? Gibt es hierzu keine vertragliche Grundlage wie beim Stromverbrauch bei länger andauernden Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum umgegangen wird? Wenn nicht, sollte dieser Fall als Tagesordnungspunkt in die nächste Eigentümerversammlung aufgenommen werden und ein Beschluss gefasst werden, wie die Kosten künftig umgelegt werden sollen.
Hallo,
nein bestimmt nicht. Bei Reparaturen muss dann eben aufgeteilt werden. Ein Pauschalbetrag sollte dafür vereinbart werden, wenn man den Beschluss für die Reparaturmaßnahmen fasst.
Auf jeden Fall sollte das geändert werden. Für den Allgemeinstrom einen Zähler einzubauen, dafür haben Sie einen Rechtsanspruch. Dieser kann sogar gerichtlich durchgesetzt werden. Das sollten Sie ändern.
MfG Hartmut Eger
Wir sind sechs Eigentümer.Die WEG umfasst allerdings ein Doppelhaus mit 11 Eigentümern.Genaues zur Regelung habe ich allerdings nichts konkretes gefunden,muss aber zugeben noch nicht alles durch zu haben.
Hallo Herr Eger,
vielen Dank für die Antwort.Das mit dem rechtlichen Anspruch hätte ich nicht gewusst.
Allerdings sehe ich bei dieser Sache das Problem der Kosten den die Rücklagen würden die Kosten für einen Umbau in unserem Haus nicht decken und zusätzlich müßten wir in der Wohnung ja die Stromleitungen auch erneuern was ebenfalls hohe Kosten verursacht.
Leider.
MfG celogogi