Im März 2009 machte mein Mann sich Selbstständig und er bekam ein Existenszuschuß von der Arbeitsagentur. Im Oktober erhielten wir ein Brief von unserer Bank, daß unser Dispokredit mit wirkung von 4 Wochen zurückzuzahlen sei. Wir schrieben sofort an die Bank und fragten nach Gründen. Die Bank sagte " Existenszuschüße seien Sozialleistungen und Sozialleistungsempfänger hätten kein anrecht auf einen Dispokredit.Mit unserem Sachbearbeiter handelte ich dann eine Ratenzahlung von 200€ aus. Wir zahlten im Nov. 200€ im Dez. sogar 1495€ und im Jan. wieder 200€ . Gestern rief die Bank an und sagte wir hätten noch 1 Woche Zeit um den Restbetrag von ca.3000 € zuzahlen, dann wird das Konto gekündigt Ein Inkassodienst wird eingeschalten und ein eintrag in der Schufa werden wir auch noch bekommen. Dürfen die das überhaupt? Wir sind doch Zahlungswillig. Wer kann uns helfen? Danke
Wir haben mächtig Ärger mit unserer Bank. Die kündigen uns den Dispokredit und lassen sich auf keine
Hallo Frau Beck,
aus meiner Sicht hat die Bank hier durchaus das Recht, so vorzugehen. Insbesondere die Kündigung des Dispokredits bei Arbeitslosigkeit ist ein üblicher Vorgang. Allerdings ist das definitiv kein guter Stil (es liegt ja eine Vereinbarung vor), wie hier vorgegangen wird.
Kann ich davon ausgehen, dass es sich hier um eine Großbank handelt?
Ich habe folgende Handlungsempfehlungen:
-> entweder Brief an den Vorstand den Bank, in dem der Sachverhalt wie oben beschrieben dargestellt wird (insbesondere die Zahlungswilligkeit ud bereits erfolgte Rückzahlungen)- das weil in den unteren Ebenen oft etwas kleinlich entschieden wird
-> oder Beschwerde bei der zuständgen Beschwerdestelle/ Ombudsmann - diese sollte auf der Homepage der Bank ersichtlich sein.
Freundliche Grüße
P. R.