hallo an alle,
ich glaube wir haben ziemlichen mist gemacht.
Wir haben ein bebautes grundstück. ursprünglich waren es ca. 700 m2. dann haben wir noch von der stadt ein angrenzendes stück dazugekauft, welches als gartenland beschrieben wurde. daran grenzt direkt der wald, der der stadt gehört.
nun ist es bei uns so üblich, dass sämtliche nachbarn dort ihr geschnittenes gras hinbringen, wir auch. das ging auch bis jetzt gut.
nun haben wir uns entschlossen, einen pool auf dem gartengrundstück zu bauen. dabei wurde uns klar, warum dieses stück land nicht bebaubar ist. hier stand früher wohl einmal eine notunterkunft. die haben seinerzeit wohl alles niedergemacht und untergegraben.
wir haben nun eine grube ausgeschachtet für den pool 5m durchmesser und 1,20 tief. jetzt haben wir den fehler begangen, die entnommene erde einfach in dem angrenzenden wald abzuladen und zu verteilen.
leider haben wir heute ein schreiben vom tiefbauamt bekommen, diese erde innerhalb von 14 tagen wieder zu beseitigen, ansonsten droht uns ein bußgeld. mein dank an den netten nachbarn*gg*
die erde zu entfernen ist meiner meinung nach schier unmöglich. könnte mir also jemand sagen, wie hoch so ein bußgeld ausfallen würde? dazu kommt noch, das eigentlich alle nachbarn dieses stück niemandsland zwischen grundstücksgrenze und wald als ablagefläche nutzen. einer hat z.b. einen uralten wohnwagen dort abgestellt und sich seinen holzvorrat auf eine länge von ca. 10 m angelegt. die anderen lagern dort ihren schutt und was sonst nicht mehr gebraucht wird.
das eigentlich problem ist aber, das man so oder so nicht mit einem lkw dort hinten reingekommen wäre, da eine einfahrt dort durch eisenpflöcke versperrt ist.
ach bitte, eine schnelle antwort täte not, damit ich mich nächste woch mal bei dem herrn vom tiefabuamt melden kann.
vielen dank fürs zulesen und liebe grüsse
karin
