Wir haben userer nacbarin unsere alte küche

… verkauft doch sie zahlt nicht
wir sind aus unserer wohnung ausgezogen,unsere nachbarin im haus hat unsere küche übernommen,für herd und spülmaschiene wollten wir wenigstens 350 euro haben,unsere nachbarin wollte eine ratenzahlung mit je 50 euro,aber die erste rate hat sie bezahlt danach kam kein geld mehr,wir haben nichts schriftliches gemacht,wie komme ich an das restliche geld??

liebe helga
zunächst musst du irgendwie beweisen, dass die küche vorher mal in deinem besitz war. das machst du entweder mit einem kaufbeleg oder zb mit fotos auf denen die küche eindeutig zu erkennen ist. schreibe deiner nachbarin dann nochmal einen formlosen brief in dem du sie nocheinmal zur zahlung aufforders (aber natürlich höflich bleiben) und setze ihr darin eine erneute frist von mindestens 14 tagen und kopiere diesen brief. zahlt sie nicht kannst du sie halt bei der polizei wegen unterschlagung anzeigen. wenn bewiesen ist, dass die küche dir gehört hat wird sie sichergestellt. die 50 euro anzahlung musst du ihr im schlimmsten falle zurückzahlen es sei denn du argumentierst so, dass du die küche ja weiterverkaufen möchtest und sie durch die nutzung deiner nachbarin ja an weiteren wert verloren hat, dann kann es natürlich sein dass du die 50 euro behalten darfst sofern deine nachbarin sich nicht bereit ergibt die raten weiterhin zu zahlen und dies dann auch fortführt… viel glück dann

liebe grüße jenny

Tja das ist schwer wenn ihr nichts schriftliches habt… Habt ihr zeugen die das gehoert haben bzw seid ihr zu zweit? Falls ihr eine rechtsschutzversicherung habt, ueber diese mal einen rechtsanwalt kontaktieren… Falls nicht koennte evt. der konsumentenschutz hilfreiche tips geben…
Tut mir leid das ich euch nicht mehr bzw weiter helfen kann…
Vl hilft ja nochmal ein gespraech mit der nachbarin… Evt braucht sie einen kleinen aufschub…
Liebe gruesse myke

Hallo Helga,
da kann ich dir leider nicht helfen, aber warum sprichst du nicht mit ihr.
Gruß
Ralph

Zeugen?
Ansonsten per Straftitel Euer Eigentum holen, selbiges androhen!!!, und die 50 € zurückzahlen.
Soll Sie doch schauen, wie sie für 50 €
Ersatz bekommt, dann bleibt die Küche eben kalt.
Der einfach solange auf der Matte stehen, bis sie
nachgibt. Laßt Euch mal von einem Gerichtsvolzieher beraten.

Ciao

Adi