ich möchte ein gebrauchtes Auto vom Händler kaufen.
Meine Frau ist selbständig und hat eine kleine Firma.
Ich habe als Schwerbehinderter 50% auf KFZ-Steuer nachlass.
mWst nach Händler ist bei diesem Auto nicht abziehbar.
Frage: Wie kann ich das Auto kaufen auf die Firma (damit es z.B. als Geschäftliche Ausgaben gilt)
und doch meine 50% nutzen? (das Auto fahre nir ich)
Geht es irgendwie doch mWSt abziehen?
Erlischt dann Gebracuhswagen- Gewärleistung?
Wie wäre es in dieser Situation am besten?
Vielen Dank im Voraus für alle Ihre Anteorten und Tipps!
Jürgen
Hallo !
Der Wagen kann auf sie zugelassen werden, aber Kaufvertrag muss auf Ihre Frau lauten.
Diese muss zur Anerkennung 3 Monate Fahrtenbuch führen, um den Nachweis zu erbringen dass der Wagen zu über 50% beruflich genutzt wird.
Dann wird dieser steuerlich anerkannt werden.
USt ist nicht abzugsfähig da der Händler den Wagen anscheinend von einer Privatperson angekauft hat.
Gruss
Zingelmann
Solche Fragen sind zu umfangreich und von mir kaum zu beantworten. Sie benötigen viel Hintergrundwissen über Ihre exakten Verhältnisse. damit können Sie sich höchstens an einen Steuerberater direkt wenden.
ich möchte ein gebrauchtes Auto vom Händler kaufen.
Meine Frau ist selbständig und hat eine kleine Firma.
Ich habe als Schwerbehinderter 50% auf KFZ-Steuer nachlass.
mWst nach Händler ist bei diesem Auto nicht abziehbar.
Frage: och mWSt abziehen?
Erlischt dann Gebracuhswagen- Gewärleistung?
Wie wäre es in dieser Situation am besten?
Vielen Dank im Voraus für alle Ihre Anteorten und Tipps!
Jürgen
Hallo Jürgen. Wer das beantworten kann in 3-4 Sätzen hat keine Ahnung vom Steuerrecht! Ich biete dir an mich anzu rufen! 0172 2515027 Ich kann dir dann alles erklären und dir auch was zum Nachlesen empfehlen.
wenn der Händler die MwSt nicht ausweist, kann sie auch nicht abgezogen werden. Die private Nutzung hingegen muss mit 1% vom Listenpreis monatlich versteuert werden. Insofern ist das aus steuerlicher Sicht unwirtschaftlich. Einzige Abhilfe würde die konsequente Führung eines Fahrtenbuches schaffen.
Frage: Wie kann ich das Auto kaufen auf die Firma (damit es
z.B. als Geschäftliche Ausgaben gilt)
und doch meine 50% nutzen? (das Auto fahre nir ich)
Das können Sie, es wird sich aber vermutlich nicht rechnen.
Geht es irgendwie doch mWSt abziehen?
Nein.
Erlischt dann Gebracuhswagen- Gewärleistung?
Meines Erachtens nicht. Fragen Sie den Händler, ob er Ihnen als gewerblichen Käufer exakt die gleichen Konditionen einräumt wie eines privaten Käufer.
Wie wäre es in dieser Situation am besten?
Das kann ich so pauchal (ohne die genauen Zahlen zu kennen) nicht beantworten. Fragen Sie am Besten Ihren Steuerberater.
wenn Sie den Wagen als Geschäftsfahrzeug nutzen wollen, müssen Sie im Namen der Firma kaufen (Rechnung auf die Firma). Da die USt nicht ausgewiesen werden kann, können Sie auch keine Vorsteuer geltend machen.
Die 50% Ermäßigung durch die Behinderung werden Sie auf den Firmenwagen nicht anwenden können, da ja die Firma den Wagen anmelden muss und auf sie auch der KfZ-Steuerbescheid läuft.
Sind Sie in der Firma Ihrer Frau angestellt? Die private Nutzung des KfZ sowie Fahrten Whg.-Arbeit müssen versteuert werden und zwar vom Bruttolistenpreis des Fahrzeuges,nicht vom Kaufpreis!
das was Du möchtest ist die sog. „eierlegende Wollmilchsau“ und die gibt es nicht.
Du möchtest gerne die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wieder zurück bekommen, das Auto auf Dich anmelden und trotzdem die Kosten dafür als Betriebsausgaben der Firma Deiner Frau ansetzen und den Rabatt bei der Kfz-Steuer einkassieren. Das passt leider alles gar nicht zusammen.
Aber jetzt mal der Reihe nach:
wenn man einen Gebrauchtwagen bei einem Händler kauft, und eine Rechnung dafür bekommt, muss auf dieser Rechnung zwingend die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausgewiesen sein, sonst ist was faul.
die Gebrauchtwagen-Garantie hat nichts mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer zu tun. Meines Wissens kann der Händler die Gebrauchtwagen-Garantie jedoch ausschliessen, wenn er das Auto an einen Unternehmer verkauft, der es für seine Firma nutzen möchte. Diese Garantie gilt meines Wissens nur für den Verkauf an Privat.
wenn das Auto nur von Dir und nicht von Deiner Frau genutzt wird, ist es zu 100% Privatvermögen und hat im Betriebsvermögen der Firma Deiner Frau nichts verloren. Sicher kann man das Auto als Betriebsvermögen behandeln und auch alle Kosten als Betriebsausgaben ansetzen, aber im Gegenzug muss man alle Fahrten als Privatfahrten behandeln und dem Gewinn zuschlagen. Da frag ich mich: was hat man dann gewonnen?
wenn also Du das Auto nutzt und aufgrund Deiner Behinderung 50% auf die Kfz-Steuer bekommst, dann solltest Du dieses Auto auch privat erwerben und auf Dich zulassen.
Schön, dass Sie sich nicht mal Zeit genommen haben Ihre Fragenüberschrift auf Sinnhaftigkeit durchzusehen und auch Rechtschreibfehler in dem Fragetext belassen haben.
Um die Frage korrekt beantworten zu können fehlen natürlich Rahmendaten, z.B. ob das Gewerbe überhaupt USt-pflichtig ist. Bei KLEINEN Unternehmen ist das nämlich oft der Fall. Ohne USt-Plicht kann sowieso keine VSt gezogen werden.
Wenn man krampfhaft versucht dem Finanzamt ein Auto aufs Auge zu drücken, dann ist das entweder später nachteilig oder macht Probleme.
Schon mal überlegt, einfach das zu machen, wie es richtig wäre? Zu Steuerhinterziehung werde ich hier jedenfalls keine Tipps geben.
MfG
Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte ein gebrauchtes Auto vom Händler kaufen.
Meine Frau ist selbständig und hat eine kleine Firma.
Ich habe als Schwerbehinderter 50% auf KFZ-Steuer nachlass.
mWst nach Händler ist bei diesem Auto nicht abziehbar.
Frage: Wie kann ich das Auto kaufen auf die Firma (damit es
z.B. als Geschäftliche Ausgaben gilt)
und doch meine 50% nutzen? (das Auto fahre nir ich)
Vielen Dank im Voraus für alle Ihre Anteorten und Tipps!
Jürgen
Hallo Herr Torg, die Mwst wird, je nach Einkauf durch den Händler, oft bei gebrauchten Fahrzeugen nicht ausgewiesen. Damit kein Ansatz als Vorsteuer möglich. Damit dürfte das Auto auch billiger sein, sonst käme ja noch 19 % zuzüglich drauf. Da das Auto nur gering von Ihrer Frau genutzt wird, liegt kein notweniges Betriebsvermögen vor. Also kaufen Sie das Fahrzeug, Zulassung + KFZ-Versicherung auf Ihren Namen und sie schreiben für die wirklichen Fahrten Ihrer Frau mit dem Fahrzeug ein Fahrtenbuch. Die km können dann mit 0,30 € als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Schönen Tag wünscht P.D.
also ein Fahrtebuch soll für privates Fahrzeug geführt werden und dann wird mit 30 cent / Km . als Betriebsausgaben annerkannt? Auch für Einzelnunternehmer?
Hallo,
also wenn nur Sie das Auto fahren, somit keine betriebliche Nutzung, kann und darf Ihre Frau das Auto zwar über den Betrieb kaufen, aber Sie kann dann die vollen Ausgaben nicht als Betriebsausgaben abziehen.
Kaufen Sie das Auto privat, dann können Sie auch die Kfz-Steuer-Reduzierung in Anspruch nehmen.
MfG
Sven Duwe
Da die MWST nicht als Vorsteuer abzugsfähig,wenn vom Händler nicht ausweisbar, wie bei den meißten Gebrauchtwagen, ist würde ich wir folgt vorgehen: privat kaufen und die Vorteile der KFZ-Steuer nutzen. Dann dem Unternehmen Ihrer Frau für die Fahrten zur Verfügung stellen, die dann je gefahrenen km EUR 0,30 pauschal als Kosten geltend machen kann. Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind geht auch das. Das lässt sich durch [Summe aller Kosten / Summe der gefahrenen Kilometer im Jahr] berechnen, wobei das jedoch dann auch nachzuweisen ist.
Lieber Juergen,
vorab grundsaetzlich: Wenn das Auto fuer das Geschaeft Deiner Frau gekauft wird, entfallen saemtliche Vorteile Deiner privaten Situation (z.B. Schwerbeschaedigung usw.), denn dann bezahlst ja nicht Du, sondern die Firma Steuer und versicherung. Zu klaeren waere dann noch, ob ein von Dir erworbener Schadensfreiheitsrabatt von der Versicherung fur den geschaeftswagen uebernommen werden kann, das kann man aber mit der Versicherung vorab klaeren. Auch ein Gebrauchtwagen unterliegt beim Kauf von einem Haendler (nicht: Privatperson) der Mehrwertsteuer, die wie ueblich als Vorsteuer verrechnet werden kann (allerdings nur zu 80%), der Haendler muss sie dann aber auch auf der Rechnung ausweisen. Verkauft er das Auto in Kommission von Privat, entfaellt das.
Damit es ueberhaupt auf die Firma angemeldet werden kann, muss es fuer das Finanzamt auch erkennbar geschaeftlich eingesetzt werden, was man am besten mit einem Fahrtenbuch nachweisen kann. Wenn bereits ein anderes Fahrzeig auf die Firma angemeldet ist, wird das aber erfahrungsgemaess sehr schwierig. Man kann natuerlich auch mit einem Firmenfahrzeug Privatfahrten unternehmen, was ebenfalls ueber das Fahrtenbuch ausgewiesen wird, das Fahrzeug muss aber mindestens zu 51% geschaeftlich genutzt werden. Als Betriebskosten wird dann der ueber das Fahrtenbuch ermittelte prozentuale Anteil der Geschaeftsfahrten entweder mit 0,30 Euro/km oder alternativ mit dem Prozentanteil aller Fahrzeugkosten (Verbrauch, Reparaturen, Wartung, Steuer, Versicherung etc.) abgesetzt. Wenn kein Fahrtenbuch gefuehrt wird, muss die 1%-Regelung angesetzt werden, d.h. den Gesamt-Betriebskosten (s.o.) muss ein jaehrlicher Privatanteil von 12% des NEUANSCHAFFUNGSWERTES des Autos (brutto mit 80% der MWsT)gegengerechnet werden.
Der Kaufpreis des Autos muss ueber 6 Jahre abgeschrieben werden, ist das Auto aelter, entfaellt das vollstaendig, es stellt dann ein wertloses Betriebsvermoegen dar. Ist es juenger, muss eine Teilwertabschreibung ab Herstellung bis zum Kauf vorgenommen werden und dann noch ein Gewinn oder Verlust, je nachdem, ob man das Auto fuer mehr oder weniger als den errechneten Teilwert gekauft hat. Diese Differenz kann man innerhalb der Abschreibungsdarstellung beruecksichtigen.
Wenn dazu noch Fragen sind, bitte auf dem bekannten Weg nachhaken.
Hallo und guten Tag Jürgen,
die Steuerermässigung gibt es nur dann, wenn der Behinderte Halter und alleiniger Nutzer des Fahrtzeuges ist. Es dürfen dann KEINE Fahrten für die Firma der Ehefrau gemacht werden. Damit scheidet dann der Firmenwagen aus.
Ist Ihre Frau Merwertsteuerpflichtig oder Kleinunternehmerin? Sidn Sie dort angestellt? Wenn der Wagen ein Firmenwagen sein soll, sind die privat gefahrenen KM als Einnahme zu versteuern (Eigenverbrauch- umsatzsteuerlich wie auch ertragsteuerlich). Alle KM die Sie dann fahfren sind alas Betriebseinnahme zu erfassen, somit ist Ausgabe und Einnahme identisch und das Ergebnis ist 0. Daher den Wagen auf Ihren Namen kaufen und den Steuernachlass nehmen. Oder keinen Steuernachlass, das sdind Peanuts- die Hälfte der KFZ-Steuer ist weniger als eine Monatskarte für den Bus. Dann würde ich überlegen das Auto stehen zu lassen und den ÖPNV mit Beiblatt - kostet 60,00 € - kostenlos bundesweit zu nutzen.