Wir sind 18+ Kann sie 15 mit reisen

Hallo ;
einige Freunde und ich wollen in den Sommerferien verreisen. In den Jahren zu vor waren einige von uns schon mit ‚‚Jugendreiseveranstaltern‘‘ [JFW; RUF; FUN usw.] in Spanien [Calella usw.]
Diesen Sommer wollen wir aber ganz ‚‚normal‘‘ verreisen, sprich uns ins Auto setzten und ab nach Holland zum Strandurlaub … oder wir Buchen was im Reisebüro [Spanisches Festland/Mallorca]
Wir sind eigentlich alle 18 - 19 ; Bis auf ein Mädel [erst 15 bei reiseantritt] Keiner von uns ist mit ihr verwandt oder so
Nun stellt sich mir die Frage ob Sie das überhaupt dürfte…
Ihre Eltern erlauben es, da sie uns kennen und wir ein gutes Verhältnis zu ihr und ihren eltern haben […] und da es auch nicht ein ‚komplett versoffener Urlaub‘’ werden soll ; spricht zumidnest von unserer Seite aus nichts dagegen …

Hier die Fragen die sich uns nun stellen :
~ Darf sie es (Gesetzgeber) ?
~ Könnte es Probleme am Flugharfen/im Hotel/im fremden Land geben ?
~ Brauchen wir was schriftliches der Eltern ? Wenn ja was und wo bekommen wir ne Vorlage her oder so ?
~ Wie sieht es Abends aus […] dürfte sie sich Abends mit uns z.B. in einer Cocktailbar aufhalten ? (Sie trinkt sowieso NICHTS)
~ Dürfte sie sich auch so nach 22h mit uns in nem Restaurant oder so aufhalten ?
~ Dürfte sie in unserer begleitung z.b. bis 24h in eine Disco oder so (wäre villeicht ganz lustig für sie usw.) ?

Na,denn mal viel Spass…
Mit einer Einverstaendniserklaerung der Eltern darf die 15-jaehrige mitreisen. Dies aendert jedoch nichts an den oertlichen Jugendschutzbestimmungen bezueglich Restaurant.- und Barbesuche,Discotheken etc.

Hoffe das hilft,
Rainer

&’ wo bekommt so eine her ; Also ich meine eine Vorlage oder so […] bzw was muss denn dann da stehen usw ?!

Ich tu hier mal 2 links hin, da koennt Ihr Euch dann durchforsten. Im ersten link ist auch der download fuer eine sogenannte Reisevollmacht in deutsch und englisch, die einverstaendniserklaerung der Elern ist ein formloses Dokument das von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben wird:

http://www.forium.de/redaktion/jugendreisen-sicher-i…

http://www.weltreisebericht.com/index.php?topic=210.0

&’ wo bekommt so eine her ; Also ich meine eine Vorlage oder
so […] bzw was muss denn dann da stehen usw ?!

Danke viel mals C: Sie haben uns enorm weiter geholfen … jetzt kann ganz beruhigt gebucht werden c;

Hallo,

zunächst der Hinweis, dass die Antworten hier nicht garantiert sind. Ich Antworte lediglich nach bestem Wissen.

Hier die Fragen die sich uns nun stellen :
~ Darf sie es (Gesetzgeber) ?
–> Meines Wissen ist dies kein Problem, wenn die Eltern es erlauben

~ Könnte es Probleme am Flugharfen/im Hotel/im fremden Land geben ?
–> Am Flughafen sollte es zu keinen Problemen kommen, einen Reisepass sollte sie jedoch lieber dabei haben

~ Brauchen wir was schriftliches der Eltern ? Wenn ja was und wo bekommen wir ne Vorlage her oder so ?
–> Ob man wirklich etwas schriftliches braucht kann ich nicht genau sagen, ich würde es aber in jedem Fall sehr empfehlen, und wenn man es nicht braucht macht es ja auch nichts… Eine Vorlage kann ich dazu nicht liefer, einfach ein formloses Schreiben unter eindeutiger Angabe der Erziehungsberechtigten, der Jugentlichen und wer während des Urlaubes (ebenfals genau angeben, wann und wohing) die Aufsicht über die Jugendliche übernimmt.

~ Wie sieht es Abends aus […] dürfte sie sich Abends mit uns z.B. in einer Cocktailbar aufhalten ? (Sie trinkt sowieso NICHTS)
–> Dass sie nichts trinkt finde ich sehr löblich… bzgl. wie lange Sie Abends in einer Bar / Disco etc. sich aufhalten darf müsste man rechltich im Urlaubsland nachschauen… hier sollte ein Reiseveranstalter oder im Zweifelsfall auch die Botschaft eine Aussage machen können

~ Dürfte sie sich auch so nach 22h mit uns in nem Restaurant oder so aufhalten ?
–> siehe vorherige Frage

~ Dürfte sie in unserer begleitung z.b. bis 24h in eine Disco oder so (wäre villeicht ganz lustig für sie usw.) ?
–> siehe vorherige Frage

Trotz Erwähnung dass die Aussagen nicht garantiert sind, und die Frage auch für andere von Bedeutung sein könnte, hier nochmals der Standarthinweis bzgl. Rechtlichen Fragen:

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo Lyna. Ganz „normal“ ist das nicht was ihr vorhabt. Es gibt aber eine Lösung: Wenn die Eltern des Mädchens einverstanden sind (Voraussetzung), sollte fogendes gemacht werden. 1. Dieses Einverständnis sollte schriftlich festgehalten werden. Kann formlos sein. Es sollte alles darin festgehalten werden was sein könnte (…darf ins Ausland, … darf Verkehrsmittel (Auto,Flugzeug,Bahn etc) Dauer der Reise (ein zwei Tage länger einplanen))
2. Eine Person aus Eurer Gruppe (muß mindestens 18 Jahre alt und unbestraft sein) muß sich zum „Erziehungsberechtigten“ und „Aufenthaltsbestimmer“(Amtsdeutsch) erklären lassen, d.h. die Eltern des Mädchens müssen ihn schriftlich dazu erklären (er nimmt dann sozusagen die Elternrolle während dieser Zeit ein). Ihr müßt Euch jedoch im Klaren darüber sein, dass diese Person - egal ob weiblich oder männlich - nun die gesamte Verantwortung über die Minderjährige hat, mit allen Konsequenzen. Jetzt stellt sich die Lage nämlich so dar, als ob das Mädchen mit Ihrer Mutter im Urlaub wäre, denn da darf sie ja (mit Mutter oder Vater, oder beide) ja auch überall hin und rein. 3. Wenn ihr also sicher seid, dass alle aufpassen, alle vernünftig sind, und alle sicher sind, dass aller Wahrscheinlichkeit nichts passieren wird, dann macht das und habt Spass auf der Reise. Toi,toi,toi, Manfred

Diesen Sommer wollen wir aber ganz ‚‚normal‘‘ verreisen,
sprich uns ins Auto setzten und ab nach Holland zum
Strandurlaub … oder wir Buchen was im Reisebüro [Spanisches
Festland/Mallorca]

Wir sind eigentlich alle 18 - 19 ; Bis auf ein Mädel [erst 15
bei reiseantritt] Keiner von uns ist mit ihr verwandt oder so

Nun stellt sich mir die Frage ob Sie das überhaupt dürfte…

Ihre Eltern erlauben es, da sie uns kennen und wir ein gutes
Verhältnis zu ihr und ihren eltern haben […] und da es auch
nicht ein ‚komplett versoffener Urlaub‘’ werden soll ; spricht
zumidnest von unserer Seite aus nichts dagegen …

Hier die Fragen die sich uns nun stellen :

~ Darf sie es (Gesetzgeber) ?

~ Könnte es Probleme am Flugharfen/im Hotel/im fremden Land
geben ?

~ Brauchen wir was schriftliches der Eltern ? Wenn ja was und
wo bekommen wir ne Vorlage her oder so ?

~ Wie sieht es Abends aus […] dürfte sie sich Abends mit
uns z.B. in einer Cocktailbar aufhalten ? (Sie trinkt sowieso
NICHTS)

~ Dürfte sie sich auch so nach 22h mit uns in nem Restaurant
oder so aufhalten ?

~ Dürfte sie in unserer begleitung z.b. bis 24h in eine Disco
oder so (wäre villeicht ganz lustig für sie usw.) ?

Tut mir leid da kann ich nicht weiterhelfen
Gruß
Karo

Hallo 3ellaLyna,
Hier unten ein Link wo erklärt wird was zu beachten ist und auf der Seite ist auch ein Resisevollmacht Formular.
Generell wenn die Vollmacht von den Eletern unterschrieben ist und mit KOpie der Ausweise, kann die Minderjährige alles in dem Land tun was Minderjährige dort tun dürfen. d.h. wenn in Spanien Minderjährige bis 22h Disco besuchen dürfen, wäre es für deine Bekannte auch kein Problem.
http://www.forium.de/redaktion/jugendreisen-sicher-i…

Gruß
Bboli

Hallo,

hmmm, ich denke das Ihr auf jeden Fall etwas schriftliches braucht, zumindest von den Eltern, und das wenn möglich auch in Übersetzung spanish/english mit Bestimmung einer Person die verantwortlich für die „kleine“ ist.

ich denke ein gutes Reisebüro könnte Auskunft geben.

Gruss
Christoph

Also ich war auch schon mal mit einer Freundin im Urlaub, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht volljährig war, und wir hatten keinerlei Probleme. Ganz genaue Infos kann man euch dazu aber doch bestimmt im Reisebüro geben, oder ich schaut mal unter http://www.fachinformationen-reisen.de, ob ihr hilfreiche Infos findet.

Hallo

Sorry, aber ich kann bei Ihrer Frage nicht helfen. Bin da total der falsche

Gruß

Michael

ich glaube sie darf mit, weil sie über 14 ist.
Gruss

H