Wir sind 3 Geschwister, kein Testament. Was tun?

2 von uns Geschwistern ging davon aus, dass alles
durch 3 geteilt wird. Ein Geschwister Teil (von 3)
pflegte ca. 4 Jahre unseren verstorbenen Vater, weil
sie daneben wohnte. MeinVater bezahlte angeblich!
Alles. Sie erhielt im Vorfeld schon ca. 20-30000€ +
Grundstücksanteil. Beharrt jetzt darauf dass, wenn
eine Drittelung von amtswegen beschlossen wird, dass
sie wesentlich mehr erhalten soll. Würde sofort einen
Anwalt einschalten! Wir 2 anderen Geschwister sind
aber unabhängig davon bereit ihr einen Teil zuzugestehen. Was erwartet uns?

Lieber Herr Robinek,

ich gehe davon aus, dass Ihre Mutter bereits vorverstorben ist. Normalerweise würde der gesamte Besitz dann unter den 3 Geschwistern aufgeteilt. Dass Ihre Schwester den Vater gepflegt hat und sie bereits einen Ausgleich (Grundstücksanteil + Geld; ich vermute mal, auch Pflegegeld und die Rente des Vaters, denn ein alter Mann benötigt meist ja nicht mehr so viel) dafür erhalten hat, finde ich persönlich okay, aber man muss es auch nicht ausweiten.

Zufälligerweise führe ich (zusammen mit meinem Bruder) gerade einen ähnlichen Prozess gegen meinen anderen (Ex-)Bruder, der meint ihm stünde alles zu - seit 2006! Also schon 3,5 Jahre! Was Sie erwartet im Falle eines Prozesses? Sie erwartet vermutlich ein Bruch mit der Schwester und deren Familie (bei mir auch ein Bruch mit der noch lebenden Mutter) und unzählige schlaflose Nächte über Jahre! Überlegen Sie gut, ob es das wert ist.

Suchen Sie sich, sofern Ihre Schwester ein Verfahren anzettelt, einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht (wenn Sie in meiner Nähe wohnen (30655), könnte ich Ihnen einen guten empfehlen).

Möglicherweise können Sie sich aber auch so mit der (ich muss es sagen: meiner Meinung nach völlig falsch liegenden) Schwester einigen. Bei Gericht zieht sie, sofern Sie nichts anderes vorbringt, sicher den Kürzeren. Im Gegenteil: Wenn Sie darlegen, was die Schwester in den letzten 10 Jahren vor dem Ableben des Vaters erhalten hat, wird ihr dies noch auf ihren Erbteil angerechnet! Und dann geht der Schuss möglicherweise nach hinten los! Aber wie Sie wissen „Bei Gericht und auf hoher See …“

Was interessant ist und was ich vorher auch nicht wusste und dann nicht schlecht staunte: In Erbverfahren gilt nicht der Teil, um den gestritten wird als Streitwert, sondern der Wert des Gesamterbes! Es kommen also auf den „Verlierer“ des Prozesses nicht unerhebliche Kosten zu.

Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall viel Kraft für die kommenden Gespräche. Melden Sie sich doch, wenn ich Ihnen irgendwie helfen kann.

Beste Grüße aus Hannover,
Ulrike S.

Hallo, das klingt nicht gut.
Gibt es irgendwelche Papiere aus denen hervorgeht, dass die Schwester schon Geld erhalten hat?
Ansonsten ist das oberste Gebot, ihr gegenüber keine Zugeständnisse zu machen, die können gegen euch verwendet werden.
Normalerweise gilt die Erbschaftsaufteilung je zu einem Drittel.
Es sei denn,sie kann etwas vorlegen, dass besagt, dass sie einen Mehranspruch hat.
Was will sie mit einem Rechtsanwalt bewirken?
Auf der sicheren Seite seid ihr, wenn ihr euch bei einem Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Erbrecht eine erste Beratung holt, ist nicht so teuer. Ansonsten werdet ihr euch total zerstreiten, weil die pflegende Schwester ein gefühltes Recht auf mehr hat und ihr undankbar seid, denn schließlich hat sie euch die Arbeit abgenommen.
alles gute
e.stammer

Hallo, das klingt nicht gut.
Gibt es irgendwelche Papiere aus denen hervorgeht, dass die
Schwester schon Geld erhalten hat?
Ansonsten ist das oberste Gebot, ihr gegenüber keine
Zugeständnisse zu machen, die können gegen euch verwendet
werden.
Normalerweise gilt die Erbschaftsaufteilung je zu einem
Drittel.
Es sei denn,sie kann etwas vorlegen, dass besagt, dass sie

Danke für die Aussage. Hat klar schon Geld und Teil des
Grundstückes erhalten. Wir wollten freiwillig ihr etwas geben

einen Mehranspruch hat.
Was will sie mit einem Rechtsanwalt bewirken?
Auf der sicheren Seite seid ihr, wenn ihr euch bei einem
Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Erbrecht eine erste Beratung
holt, ist nicht so teuer. Ansonsten werdet ihr euch total
zerstreiten, weil die pflegende Schwester ein gefühltes Recht
auf mehr hat und ihr undankbar seid, denn schließlich hat sie
euch die Arbeit abgenommen.
alles gute
e.stammer

Lieber Herr Robinek,

ich gehe davon aus, dass Ihre Mutter bereits vorverstorben
ist. Normalerweise würde der gesamte Besitz dann unter den 3
Geschwistern aufgeteilt. Dass Ihre Schwester den Vater
gepflegt hat und sie bereits einen Ausgleich
(Grundstücksanteil + Geld; ich vermute mal, auch Pflegegeld
und die Rente des Vaters, denn ein alter Mann benötigt meist

Vielen,vielen Dank für Ihre Zuschrift
Mein Bruder und ich möchten einem Rechtsstreit auch aus
dem Wege gehen.Wir sind und waren bereit ihr nochmals
einen Tei zu überlassen.Meine Mutter starb vor 5 Jahren
Beide würden sich im Grabe umdrehen wenn sie das mit-
bekämen. Wohne leider im Raum Stuttgart. Das Erbe ist am
Schliersee
Nochmals vielen Dank

ja nicht mehr so viel) dafür erhalten hat, finde ich
persönlich okay, aber man muss es auch nicht ausweiten.

Zufälligerweise führe ich (zusammen mit meinem Bruder) gerade
einen ähnlichen Prozess gegen meinen anderen (Ex-)Bruder, der
meint ihm stünde alles zu - seit 2006! Also schon 3,5 Jahre!
Was Sie erwartet im Falle eines Prozesses? Sie erwartet
vermutlich ein Bruch mit der Schwester und deren Familie (bei
mir auch ein Bruch mit der noch lebenden Mutter) und unzählige
schlaflose Nächte über Jahre! Überlegen Sie gut, ob es das
wert ist.

Suchen Sie sich, sofern Ihre Schwester ein Verfahren
anzettelt, einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht (wenn Sie in
meiner Nähe wohnen (30655), könnte ich Ihnen einen guten
empfehlen).

Möglicherweise können Sie sich aber auch so mit der (ich muss
es sagen: meiner Meinung nach völlig falsch liegenden)
Schwester einigen. Bei Gericht zieht sie, sofern Sie nichts
anderes vorbringt, sicher den Kürzeren. Im Gegenteil: Wenn Sie
darlegen, was die Schwester in den letzten 10 Jahren vor dem
Ableben des Vaters erhalten hat, wird ihr dies noch auf ihren
Erbteil angerechnet! Und dann geht der Schuss möglicherweise
nach hinten los! Aber wie Sie wissen „Bei Gericht und auf
hoher See …“

Was interessant ist und was ich vorher auch nicht wusste und
dann nicht schlecht staunte: In Erbverfahren gilt nicht der
Teil, um den gestritten wird als Streitwert, sondern der Wert
des Gesamterbes! Es kommen also auf den „Verlierer“ des
Prozesses nicht unerhebliche Kosten zu.

Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall viel Kraft für die kommenden
Gespräche. Melden Sie sich doch, wenn ich Ihnen irgendwie
helfen kann.

Beste Grüße aus Hannover,
Ulrike S.

Lieber Herr Robinek,

ja, da gebe ich Ihnen wirklich Recht: Die Eltern würden sich im Grabe umdrehen. Das würde mein Vater auch tun, umsomehr, als in meinem Fall seine Ehefrau, nämlich meine Mutter die „Gehilfin“ des Bruders ist, der sie massiv unter Druck setzt „Wenn ich nicht alles bekomme, mache ich hier keinen Handschlag mehr!“ Aber das ist natürlich eine Charaktersache und so weit muss es ja nicht kommen, in Ihrem Fall meine ich. Mein Schriftwechsel/Prozess füllt zwischenzeitlich 5 breite Aktenordner!

Trotzdem bin ich der Meinung, dass auch eine Leistung (in diesem Fall die Pflege) nicht doppelt und dreifach bezahlt werden muss. Eventuell wohnte man (also Ihre Schwester) ja auch lange Zeit verbilligt, man hatte immer ein Kindermädchen (z. B. Großmutter) für die eigenen Kinder parat; es gab ständig frisches Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten - alles Vorteile, die die nicht in unmittelbarer Nähe wohnenden Kinder nicht haben. Dennoch sind sie ja auch da und helfen, wo es geht. Ich finde, dass man auch diese Sachen nicht unterschätzen darf und möglicherweise war es ja bei Ihrer Schwester ganz ähnlich.

Ach, ich weiß gar nicht wie alt Sie sind… Aber, halten Sie sich den Schliersee warm, da kann man bestimmt schön ausspannen und Ihre Enkel vielleicht später auch mal!

Alles Gute, gutes Gelingen und viele Grüße ins südliche Deutschland,
Ulrike S.

Danke für Ihre guten Tipps
Den Schliersee kann ich unter diesen Umständen leider nicht mehr warm halten.Meine Schwester wohnt direkt
neben dem Haus unseres Vaters. Hat schon beim Kauf
des gemeinsamen Grundstücks vor Jahren profitiert.
Wäre ja auch egal. Bin nicht geldgierig. Aber es
trifft schon hart wenn sie jetzt mit Anwalt droht
wenn sie nicht mehr bekommt. Aber das Leben geht weiter
Wohnen sehr schön vor den Toren von Stuttgart, in
Leonberg
Nochmals recht herzlichen Dank für Ihre Zeilen

ja, da gebe ich Ihnen wirklich Recht: Die Eltern würden sich
im Grabe umdrehen. Das würde mein Vater auch tun, umsomehr,
als in meinem Fall seine Ehefrau, nämlich meine Mutter die
„Gehilfin“ des Bruders ist, der sie massiv unter Druck setzt
„Wenn ich nicht alles bekomme, mache ich hier keinen
Handschlag mehr!“ Aber das ist natürlich eine Charaktersache
und so weit muss es ja nicht kommen, in Ihrem Fall meine ich.
Mein Schriftwechsel/Prozess füllt zwischenzeitlich 5 breite
Aktenordner!

Trotzdem bin ich der Meinung, dass auch eine Leistung (in
diesem Fall die Pflege) nicht doppelt und dreifach bezahlt
werden muss. Eventuell wohnte man (also Ihre Schwester) ja
auch lange Zeit verbilligt, man hatte immer ein Kindermädchen
(z. B. Großmutter) für die eigenen Kinder parat; es gab
ständig frisches Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten -
alles Vorteile, die die nicht in unmittelbarer Nähe wohnenden
Kinder nicht haben. Dennoch sind sie ja auch da und helfen, wo
es geht. Ich finde, dass man auch diese Sachen nicht
unterschätzen darf und möglicherweise war es ja bei Ihrer
Schwester ganz ähnlich.

Ach, ich weiß gar nicht wie alt Sie sind… Aber, halten Sie
sich den Schliersee warm, da kann man bestimmt schön
ausspannen und Ihre Enkel vielleicht später auch mal!

Alles Gute, gutes Gelingen und viele Grüße ins südliche
Deutschland,
Ulrike S.

Hallo,
wenn das Geld ohne Vertrag geschenkt wurde und dies noch keine 10 Jahre zurück liegt wird dies auf das Erbe angerechnet. Das ist bei Grundstücksüberschreibungen auch so.
Die Erben die den Vater nicht gepflegt haben sollten aber auch bedenken welchen Aufwand und welche persönlichen Einschränkungen diese Pflege bedeutet haben. Spreche aus Erfahrung habe selbst einen Elternteil zu pflegen dies Arbeit kann mit Geld nicht aufgerechnet werden.
Wenn ihr euch nicht einigen könnt müsst ihr euch an einen Notar wenden, was natürlich auch mit kosten verbunden ist.

M.f.G.
Mom61

Danke für Ihre Antwort.Sie haben ja recht, wir wollten
ja freiwillig noch etwas abgeben. Aber bevor es über
haupt vom Amtsgericht (in Bayern ist das angeblich so üblich) irgendeine Stellungnahme gibt, droht meine Schwester schon damit:Wenn ich nicht mehr wie ihr bekommt nehme ich einen Anwalt. Sie hat, wie mein Bruder auch schon finanziell und maqteriell einiges
erhalten. Wohne im Raum Stuttgart. Mein Vater lehnte
jegliche Hilfe von fremden Personen ab. Wir wollten
zur Entlastung meiner Schwester zusätzliche Hilfe
Rotes Kreuz o.Ä.Ich bin nicht so Geldversessen
aber wenn Geschwister gleich mit dem Anwalt drohen?

Da kann ich dir nicht helfen ich stehe in zimlih gleiche Lage Nur zwei Geswister eine lebt in Ausland und andere hier und sorgt ihr ganzes Leben um ihre Mutter. Jetzt will die andere Swester halbe Haus haben dazu kommt noch das wir das haus vor kürze renowiert haben. Was sagst Du da dazu.

Liegt bei Ihnen ein Testament vor? Bei uns leider nicht. D.h. es muss gedrittelt werden.Wir wollten meiner Schwester freiwillig sowieso mehr geben, weil sie meinen Vater gepflegt hat (es war nicht ganz kostenlos, mein Vater hat alles bezahlt.Sie erhielt im Vorfeld schon finanziell und vor allem materiell einiges von unserem Vater. Traurig dass sie jetzt bevor die Abwicklung beginnt schon mit einem Anwalt droht. Ich wohne bei Stuttgart, sie gleich daneben