Wir sind Eigentümer eines Reihenhauses in

… einer Wohnanlage. Nun soll es eine Wohnordnung geben, die uns in unserem Beruf als Musiker stark einschränkt nur 2 Stunden Musiküben pro Tag und Ruhezeit ab Uhr … wie rechtsbindend ist die Ordnung, falls sie in Kraft tritt ? Und wie stehen wir da als Eigentümer, die das Haus erworben haben zu einem Zeitpunkt, als es noch keine Wohnordnung gab ? Iris

Leider weiss ich keine Antwort darauf,
aber mich selbst würde es interessieren-
wie sind denn die Rechte fürs Musizieren überhaupt,
sind sie einheitlich für alle Mieter, oder
bestimmt das allein der Vermieter? Also ich als Mieterin beachte nur die Ruhezeiten, aber spiele wesentlich mehr als 2 Stunden und es gab bisher keine Beschwerden…

Leider kann ich hier keinen verbindlichen Rat geben.

Vielleicht könnte man aber generell die „Laut-Übezeit“ regulär nutzen und darüberhinaus halt dann mittels guten Kopfhörern „den Krach“ sich selbst auf die Rübe geben.Dabei jedoch selbst auf den eigenen Gehörschutz achten.
Sorry ,nichts für ungut.War nicht böse gemeint !
Gruß Marilu

Hey, Sorry aber da kenne ich mich nicht wirklich aus. Habe das Glück, einen Proberaum 20 Meter unter der Erde nutzen zu können. Aber ich denke, da habt ihr rechtlich warscheinlich wenige Chancen. Wenn eine Mehrheit der drum herum wohnenden Leute dafür ist. Aber wie gesagt, so schätze ich es nur ein. Vielleicht hat jemand anderes eine fundiertere meinung. Grüße
Philip

2 Stunden pro Tag ist definitiv nicht genug. Solche Regelungen sind im Normalfall ungültig.
Man muss sich aber an die Ruhezeiten (Mittagspause und keine Proben ab 22 Uhr) halten.