Ich habe eine Garage gemietet und muss durch den Hof fahren um auf die Hauptstraße zu kommen und umgekehrt genauso. Im Winter schaufelt keiner den Schnee und versuche so gut ich kann täglich den Hof vom Schnee zu befreien, da ich sonst nicht aus die Garage komme. Auch bezahle ich das Streusalz selber. Ich bezahle monatlich 40 Euro für die Garage. Was für Rechte habe ich? Dem Vermieter interessiert es nicht, dass ich den Hof alleine sauber halte. Ich habe in beiden Schultern eine Knochenentzündung und habe starke Schmerzen. Das Schneeschöppen ist für mich eine große Qual. In der Hausordnung steht nichts vom Hof, eher die Sicherheit der Treppe und Gehwege.
Viele Grüße
Carmen
Hallo Carmen,
generell besteht nur eine Räumpflicht für öffentliche Gehwege und Hauszugänge. Hier auch nur auf einer Breite von ca. 1,40m.
Meines Wissens besteht für den von Dir genutzten Hof keine Räumpflicht. Genaueres hierzu sollte im Mietvertrag bzw. der Hausordnung und dem Reinigungsplan stehen. Wenn Du die einzige Nutzerin dieses Hofes bist wirst Du leider keine Ansprüche auf Hilfe haben.
Wie erwähnt sind die bestehenden Verträge maßgebend.
Ich hoffe Dir mit diesen Info´s geholfen zu haben.
LG Patrick
Ich habe eine Garage gemietet und muss durch den Hof fahren um
auf die Hauptstraße zu kommen und umgekehrt genauso. Im Winter
schaufelt keiner den Schnee und versuche so gut ich kann
täglich den Hof vom Schnee zu befreien, da ich sonst nicht aus
die Garage komme. Auch bezahle ich das Streusalz selber. Ich
bezahle monatlich 40 Euro für die Garage. Was für Rechte habe
ich? Dem Vermieter interessiert es nicht, dass ich den Hof
alleine sauber halte. Ich habe in beiden Schultern eine
Knochenentzündung und habe starke Schmerzen. Das
Schneeschöppen ist für mich eine große Qual. In der
Hausordnung steht nichts vom Hof, eher die Sicherheit der
Treppe und Gehwege.
Viele Grüße
Carmen
Ich habe eine Garage gemietet und muss durch den Hof rein und rausfahren. Da die Garage so gebaut wurde, dass sie im Hof steht, bleibt mir kein anderer Weg um auf die Straße zu gelangen. Es wurde nicht vereinbart, dass ich deswegen den Winterdienst täglich alleine ausführen muss und es steht nicht gesondert im Mietvertrag, nur handschriftl. ganz klein geschrieben. Es sagt aber nicht aus, dass ich den Hof alleine im Winter freischaufeln muss. Müßte der Vermieter nicht dafür Sorge tragen, dass ich ungehindert rein und rausfahren kann? Ich bin nicht die einzige die in den Hof rein und rausfährt. Ein anderer Mieter fährt auch in den Hof und parkt sein Auto, um seine Einkäufe oder so in seiner Whg. zu tragen. Hausordnung § 26 müßte in jedem Mietvertrag der anderen 2 Mieter stehen. Als ich meinen Vermieter fragte, bekam ich keine konkrete Antwort. Er umgeht diese Antwort. Er fragte mich, ob ich damit einverständen wäre monatl. 10 - 12 Euro zu bezahlen, wenn er jemand für den Winterdienst findet. Mein Nachbar unter mir ist auch damit einverstanden. Ist das in Ordnung, obwohl ich schon für die Garage montl. bezahle?
Viele Grüße
Carmen
Hallo Carmen,
wenn dein Vermieter Dir den Winterdienst für 10 - 12 Euro im Monat anbietet, würde ich hier auf jeden Fall zusagen. Für diesen Preis ist das geschenkt, den generell ist er dazu Berechtigt die Kosten für einen Dritten der den Winterdienst durchführt auf die Nebenkosten aller Mieter umzulegen. Das wären dann schnell über 100 Euro pro Partei.
Also für 10 - 12 Euro auf jeden Fall Zusagen, aber etwas schriftliches verlangen !
LG Patrick
Ich habe eine Garage gemietet und muss durch den Hof rein und
rausfahren. Da die Garage so gebaut wurde, dass sie im Hof
steht, bleibt mir kein anderer Weg um auf die Straße zu
gelangen. Es wurde nicht vereinbart, dass ich deswegen den
Winterdienst täglich alleine ausführen muss und es steht nicht
gesondert im Mietvertrag, nur handschriftl. ganz klein
geschrieben. Es sagt aber nicht aus, dass ich den Hof alleine
im Winter freischaufeln muss. Müßte der Vermieter nicht dafür
Sorge tragen, dass ich ungehindert rein und rausfahren kann?
Ich bin nicht die einzige die in den Hof rein und rausfährt.
Ein anderer Mieter fährt auch in den Hof und parkt sein Auto,
um seine Einkäufe oder so in seiner Whg. zu tragen.
Hausordnung § 26 müßte in jedem Mietvertrag der anderen 2
Mieter stehen. Als ich meinen Vermieter fragte, bekam ich
keine konkrete Antwort. Er umgeht diese Antwort. Er fragte
mich, ob ich damit einverständen wäre monatl. 10 - 12 Euro zu
bezahlen, wenn er jemand für den Winterdienst findet. Mein
Nachbar unter mir ist auch damit einverstanden. Ist das in
Ordnung, obwohl ich schon für die Garage montl. bezahle?Viele Grüße
Carmen
Meine Frage ist damit nicht beantwortet:
Ich habe eine Garage gemietet und muss durch den Hof rein und rausfahren. Da die Garage so gebaut wurde, dass sie im Hof steht, bleibt mir kein anderer Weg um auf die Straße zu gelangen. Es wurde nicht vereinbart, dass ich deswegen den Winterdienst täglich alleine ausführen muss und es steht nicht gesondert im Mietvertrag, nur handschriftl. ganz klein geschrieben. Es sagt aber nicht aus, dass ich den Hof alleine im Winter freischaufeln muss.
Das sind 120 Euro im Jahr und nicht nur für den Winter. Mein Nachbar und ich wären für den Preis damit einverstanden. Also sind es schon für den Vermieter 240 Euro. Damit bekommt der Vermieter locker jemanden für die 4 Monate. Derjenige bekäme 240 Euro für den Winterdienst im Monat.
Sorry:smile: Meine Frage ist damit nicht beantwortet:
Ich habe eine Garage gemietet und muss durch den Hof rein und rausfahren. Da die Garage so gebaut wurde, dass sie im Hof steht, bleibt mir kein anderer Weg um auf die Straße zu gelangen. Es wurde nicht vereinbart, dass ich deswegen den Winterdienst täglich alleine ausführen muss und es steht nicht gesondert im Mietvertrag, nur handschriftl. ganz klein geschrieben „Hof“. Es sagt aber nicht aus, dass ich den Hof alleine im Winter freischaufeln muss.
Ein Vermieter ist für die Freihaltung des Hauszuganges und des Weges zu den Müllbehältern zuständig. Alles andere steht entweder im Mietvertrag oder ist zivilrechtlich zu klären.
Die Zufahrt zu deiner Garage durch eine Firma freizuhalten, dürfte aber (in den Wintermonaten) schon teuerer sein, als deine 40,- Miete…
Danke für deine Anwort, das ist mir auch bewußt, dass es mehr als die Garagenmiete kostet. Eine richtige Antwort auf meine Frage ist es immer noch nicht.
Somit sehe ich mich gezwungen die Angelegenheit durch einem Rechtsanwalt zu klären. Es steht nicht eindeutig im Mietvertrag bzw. detaliert wo deutlich zu ersehen ist, dass ich den Hof alleine im Winter vom Schnee zu befreien habe. Woanders wurde mir mitgeteilt, dass der Hausbesitzer für die Ein-u. Ausfahrt zuständig sei. Ist das richtig?