Wir testament unwirksam?

wird ein Testament unwirksam, wenn der Erbe den letzten Willen, z. b. eine Feuerbestattung in einem Urnengemeinschaftsgrab, nicht erfüllt?

Nein! Es handelt sich (nur) um eine Auflage. Der Testator muß, wenn er deren Verwirklichung sicherstellen will, entsprechende zusätzliche Anordnungen in dem Testament treffen z.B.: Anordnung einer Testamentsvollstreckung, Nacherben-Anordnung im Falle der Nichterfüllung u.v.m.

wird ein Testament unwirksam, wenn der Erbe den letzten
Willen, z. b. eine Feuerbestattung in einem
Urnengemeinschaftsgrab, nicht erfüllt?