Wir warten immer noch auf den lohnzettel vom November

Guten Abend ich hoffe ihr blick durch was ich schreibe hab probleme mich auszudrücken,

Also wie schon gesagt wir warten immernoch auf den Lohnzettel von November, ich muss gleich sagen wir haben keine RV, auf dem Lohn zettel vom Oktober standen noch 23 Tage Urlaub draus, als mein Mann in der neuen Firma angefangen hat, belager ich den Ex Chef wöchtelich wo der lohnzettel bleibt ja er komm immer wider, dan hab ich gefragt wie es aussieht mit der auszahlung der restlichen urlaubs tage die auf dem lohn zettel stehen, da meinte seine frau er hätte keine mehr es wäre ein versehen vom Lohnbüro mmhh dachte ich mir ok, wir sind halt zu gut Gläubig, ich muss auch dazu sagen er war Messebauer seeeeeehhhrr viel überstunden und seeehhhrrr wenig Urlaub. Heute habe ich ihn noch einal geschrieben wen das alles nicht bis Samstag im Briefkasten liegt, gehe ich zum Anwalt wir haben es so lange hingeschoben, Weils eingendlich mal ein guter bekannter war. Hab ihr noch ein rat wegen den Urlaub und eventuelle Überstunden…

Mit freundlichen Grüßen: Familie L.

Verpflichtung zur Lohnabrechnung
Der Arbeitgeber ist nach § 108 Gewerbeordnung verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts in nachvollziehbarer Textform zu erteilen.

Mit der am 1. Juli 2013 in Kraft getretenen Entgeltbescheinigungsverordnung wurde ein einheitlicher Mindeststandard zur Ausstellung einer Entgeltbescheinigung geschaffen, somit:

nicht lange rum tun. Ab zum Anwalt!

Details hier nachlesen!

Hi
wenn ihr mi Anwalt droht - dann solltet ihr auch nach der Frist einen einschalten.
Den zahlt halt der alte AG, wenn er verliert.

Das mit dem 1 Juli hab ich nicht ganz verstanden,

Ja das habe ich auch vor… Nun ist meine Geduld am ende… Aber was is mir den eigentlichen rest urlaubs tagen

Hi,

das bedeutet nichts anderes, das es zu diesem Zeitpunkt festgelegt wurde.
:blush:

Oki danke für deine antwort

Was mit dem Urlaub und Überstunden ist, kann dir ein Anwalt besser beantworten, wenn er den Arbeitsvertrag und Unterlagen gesehen hat, als wir hier im Forum :blush:

Auch das klärt der Anwalt

Aber ohne Rv wird das doch sau teuer oder mein Geht zwar voll arbeiten und ich nur 450€ basis aber ob wir uns das leisten können

Du kannst prüfen lassen ob dir eine Prozesskostenhilfe zusteht.

Hier wäre eine pdf Datei dazu, oder über das Amt zu bekommen

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Hey das is echt super von dir Danke

Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.

Also ein „Ruhig, Brauner!“ scheint mir hier angebracht.

Es taucht übrigens nirgendwo im Text auf, dass auf der Abrechnung der noch verbliebene Resturlaub enthalten sein muss.
Da dort regelmäßig Differenzen entstehen, würde ich auf AG-Seite generell auf einen Andruck verzichten.

Gruß
Guido

Verstehe ich grad nicht

Was genau verstehst Du nicht?

Man muss nicht jeden Monat eine Abrechnung bekommen.
Die Verpflichtung existiert nur dann, wenn sich der laufende Monat nicht vom Vormonat unterscheidet.

Der Teil hier

ist Absatz 2 aus § 108 GewO.

Ein Urlaubsanspruch muss nicht auf einer Abrechnung angedruckt sein, ein Rechtsanspruch wird sich daraus auch nicht ableiten lassen, sofern der Urlaub nachweisbar genommen wurde.

Da zwischen Erstellung und Aushändigung der Abrechnung ebenso Zeit vergeht wie zwischen einer Abstimmung des Zeitkontos mit der Abrechnung, kommt es regelmäßig zu Differenzen, weshalb ich das grundsätzlich nicht auf die Abrechnung andrucken würde.

Das lässt sich aber nicht herauslesen. Insofern korrekt wenn sich das Brutto Entgelt nicht geändert hat. Die beiden Fragesteller hatten aber etwas von Überstunden erwähnt die angefallen sind, die müssen auch abgegolten werden. Hier spielt evtl. auch Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder andere Faktoren mit hinein.

LG

Und genau aus diesem Grund halte ich den pauschalen „Ab zum Anwalt“-Hinweis für übereilt, gerade vor dem Hintergrund der nicht existierenden RSV.

Naja, es existiert ja bereits ein neuer Job.

VG
Guido

P.S. Sorry für die Negativwertung!
Ich hatte zu dicke Finger für mein Handy und rückgängig lässt sich der Mist hier ja nicht machen.

Die fehlende RSV kam leider erst später zum Gespräch.
Ich habe sie evtl. als zu selbstverständlich gehalten.

Das ist wunderbar. Dann auf ein neues :blush:

www ist halt sehr benutzerfreundlich :smiling_imp:. Trotzdem merci