Wir wollen das Erbe annehmen

So es geht darum meine Schwiegermutter ist verstorben und der Schwiegervater lebt noch jetzt hat sie ihren vier Söhnen die Hälfte vom Haus vermacht wie sieht es aus wen ich und mein Mann das Erbe annehmen muss der Schwiegervater uns unseren Anteil auszahlen wir könnten es gut gebrauchen und wie sieht es aus wen er stirbt
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Es ist eine Erbengemeinschaft entstanden. Niemand ist verpflichtet, den und die anderen Miterben „auszuzahlen“. Wer etwas will, muss sich mit den anderen einigen. Wenn keiner Geld übrig hat und keinen Kredit aufnehmen will, ist guter Rat teuer. Man kann allenfalls die Versilberung (Versteigerung) gegen den Willen der Miterben anstreben.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann