Hallo,
Mein Freund und ich wollen im Sep. diesen Jahres Heiraten. Beide sind wir in Privat Inso, es ist klar das ich die Steuerklasse 3 und er fünf nimmt da mein Einkommen höher ist. Steigt somit dann meine Pfändungsfreigrenze bei der Insolvenz haben wir unter dem Strich dann mehr Geld zur verfügung oder eher weniger?
Würde mich um Antworten freuen.
Lg.
Hallo,
das ist eine echt schwierige frage. die steuerklassen die ihr euch ausgesucht habt lohnen sich nur wenn du erheblich mehr verdienst als dein zukünftiger (mind doppelt soviel) an sonsten würde ich euch 4/4 empfehlen. da ändert sich zwar im netto nicht wirklich was für euch und es stellt sich auch nicht die frage der pfändungsfreigrenze. frag da aber nochmal bei deinem insolvenzberater nach. der muss euch auskunft geben denn er ist nicht nur für eure gläubiger sondern auch für euch da.
lg
Hallo,
Mein Freund und ich wollen im Sep. diesen Jahres Heiraten.
Beide sind wir in Privat Inso, es ist klar das ich die
Steuerklasse 3 und er fünf nimmt da mein Einkommen höher ist.
Steigt somit dann meine Pfändungsfreigrenze bei der Insolvenz
haben wir unter dem Strich dann mehr Geld zur verfügung oder
eher weniger?
Würde mich um Antworten freuen.
Klare Sache, Euer Netto steigt, Ihr kommt über den Selbstbehalt und werdet zur Kasse gebeten. Bleibt Ihr Ledig ist es genauso, Ihr bekommt über die Steuererklärung Geld zurück, damit steigt Ihr über den Selbstbehalt und werdet zur Kasse gebeten.
Also habt Ihr nicht mehr Geld und auch nicht weniger Geld zur Verfügung. Aber Ihr habt einen Trauschein, also spricht nichts gegen eine Eheschließung.
Lg.
Die Pfändungsfreigrenze ändert sich nur, wenn unterhaltspflichtige personen da sind
Hallo,
Mein Freund und ich wollen im Sep. diesen Jahres
Heiraten.
Beide sind wir in Privat Inso, es ist klar das ich die
Steuerklasse 3 und er fünf nimmt da mein Einkommen
höher ist.
Steigt somit dann meine Pfändungsfreigrenze bei der
Insolvenz
haben wir unter dem Strich dann mehr Geld zur
verfügung oder
eher weniger?
Würde mich um Antworten freuen.
Lg.
Hallo ihr zwei
erstmal möchte ich euch zu dieser Entscheidung
gratulieren. Es gibt eine Tabelle aus der Ihr ersehen
könnt wo die Freigrenze ist. Sie ist abhängig von der
Anzahl der Unterhaltspflichtigen Personen im Haushalt.
Wenn dein Freund kein beziehungsweise ein Minijob
Einkommen hat dann müsst ihr beide Gehälter
zusammenrechnen. Vergleicht das Ergebniss mit der
Tabelle und da seht ihr dann was ihr eventuell abtreten
müsst. Hier der Link: www.akademie.de/…/neue-
pfaendungstabelle-2005.html
Ich hoffe ich konnte helfen!!!
P.S.: Wenn Nachwuchs geplant sein sollte dann vieleicht
nicht so lange nachdenken!!! Die Freigrenze steigt mit
jedem Kind!!!
Hi,
erstmal herzlichen Glückwunsch zu diesem schritt. Leider kenne ich mich im Bereich Insolvenzrecht nicht aus. Weiterhin viel Glück!
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