Hallo zusammen, mein Mann und ich wollen mit drei Kindern nach Ägypten. Ein Kind ist das leibliche Kind meines Mannes mit unserem Nachnamen. Die anderen beiden sind die Halbbrüder. Beide haben verschiedene Nachnamen. Was müssen wir genau beachten bei der Einreise nach Ägypten? Brauchen wir notarielle odere Richterliche beglaubigte Dokumente? Oder reicht ein Kinderausweis oder Reisepass?
Ich weiß es nicht - möchte Dir aber den Rat geben, Dich diesbezüglich bei der Ägyptischen Botschaft zu erkundigen! Da erfährst Du sicher Genaues - es wäre keine Freude, dann bei der Einreise Probleme zu bekommen!
Eine schöne Reise in ein interessantes Land!
Annemarie
Hi,
aus „Profitip“, einem Nachschlagewerk für Reisebüros:
"Reisende unter 21 Jahren
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils/ihres Erziehungsberechtigten reisen, benötigen zusätzlich zu den erforderlichen Einreisedokumenten eine von einem Elternteil/dem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung in englischer Sprache. Kopien des Reisepasses (oder des deutschen Personalausweises) des Elternteils/Erziehungsberechtigen und der Geburtsurkunde des Jugendlichen müssen ebenfalls mitgeführt werden.
Der Jugendliche muss von einer erwachsenen Person begleitet werden. Der Name dieser Person sollte in der Einverständniserklärung aufgeführt sein.
* Für Minderjährige, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, muss anhand von entsprechenden Dokumenten die Verwandtschaft nachgewiesen werden, z.B. durch eine Geburtsurkunde."
bye
Rolf