Hallo
ich habe bereits ein kind 2 1/2 und bin wieder schwanger und arbeitslos nun wollen ich und mein partner zusammen ziehen er arbeitet und verdient netto 1600 euro wie hoch ist die frei grenze beim arbeitsamt bzw ab wann wird geld angerechnet? ich weiß das es da ne liste gibt aber wie sieht sie aus.
Von einer Liste weiß ich nichts. Eigentlich kann es die auch nicht geben, weil es von zu vielen Dingen abhängt, was als Freibetrag gilt, z. B. von der Höhe der Miete. Oder geht es um Alg I?
Bei Alg II wird es bei einem Einkommen von 1600 vermutlich Abstriche geben. Ich würde es an seiner Stelle nicht machen, denn dann wird er genauso behandelt, als würde er selbst Alg II bekommen. Es kann auch sein, dass er ständig gepiesackt wird, sich einen anderen, besser bezahlten Job zu suchen, und entsprechende ‚Fortbildungs‘-Maßnahmen zu besuchen.
Und wenn Kinder im Haushalt sind, die gemeinsam erzogen werden, wird es auf jeden Fall von Anfang an eine Bedarfsgemeinschaft.
Hier könnt ihr es euch in etwa ausrechnen, um wieviel ihr dann weniger Geld haben würdet als ohne Zusammenzug.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…
Bei dir fiele ja auch noch der Alleinerziehendenstatus weg, es wäre also sehr ungünstig.
Viele Grüße
Simsy Mone
ich danke schon im vorfeld