Wir wollen zusammen ziehen Sozi& ALHilfe

Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe das dies auch die richtige Rubrik ist. Meine Frage bezieht sich auf den gemeinsamen Unterhalt der uns bleibt wenn wir in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Wir kommen aus NRW.

Meine Freundin (2 Kinder 2&5 Jahre) ist im Mutterschaftsurlaub und bezieht Sozialhilfe weil Ihr Mann nicht für den Unterhalt aufkommt. Ich selbst war Unternehmer und bin seit einem Jahr arbeitslos und beziehe nun Arbeitslosenhilfe. Ich erwarte eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen da ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Berufsgenossenschaft hat meine Krankheit anerkannt was auch durch ärtzliche Gutachten belegt werden kann.

Nun stellen wir uns die Frage was uns wohl finanziell bleiben wird wenn wir zusammen ziehen. Wo erhalten wir darüber Auskunft?
Kann uns jemand konkrete Angaben machen?

Ich bin für jede Antwort dankbar.
Gruß Thomas & Nicole

Hallo,
das wird darauf hinauslaufen, dass Deine Arbeitslosenhilfe bei der Berechnung des Sozialhilfebedarfes Deiner Freundin berücksichtigt wird (sofern Ihr eine eheähnliche Beziehung begründet). Auskunft darüber, wie das Ganze berechnet wird und mit welchen Abzügen Ihr zu rechnen habt, gibt Euch das Sozialamt. Vielleicht genügt auch schon ein Blick auf http://www.tacheles-sozialhilfe.de.
Viele Grüße
Jens

hallo
Bei uns ist es genau das gleiche, nur das wir ein kind (2J) haben.
uns bleiben ca. 538 plus kindergeld zum leben.
Das schlimme daran ist, das sie 14,08 Eur Sozi hat und trotzdem beim Arzt und bei der Apoteke voll bezahlen muss, als wenn sie 300 Eur bekommt und meine AlHi wird auch voll angerechnet.
D.h. das wir Zahlen müssen, als wenn wir zusammen 850 Euro hätten!!
Schweinerei!!!

gruss
Carsten

Nachtrag
Ach ja…
…wir wohnen auch in NRW (Essen)