Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe das dies auch die richtige Rubrik ist. Meine Frage bezieht sich auf den gemeinsamen Unterhalt der uns bleibt wenn wir in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Wir kommen aus NRW.
Meine Freundin (2 Kinder 2&5 Jahre) ist im Mutterschaftsurlaub und bezieht Sozialhilfe weil Ihr Mann nicht für den Unterhalt aufkommt. Ich selbst war Unternehmer und bin seit einem Jahr arbeitslos und beziehe nun Arbeitslosenhilfe. Ich erwarte eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen da ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Berufsgenossenschaft hat meine Krankheit anerkannt was auch durch ärtzliche Gutachten belegt werden kann.
Nun stellen wir uns die Frage was uns wohl finanziell bleiben wird wenn wir zusammen ziehen. Wo erhalten wir darüber Auskunft?
Kann uns jemand konkrete Angaben machen?
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Gruß Thomas & Nicole