Hallo Wissende.
Jemand hat seine Arbeitstelle gekündigt und hat noch Anspruch auf 4,5 Tage Urlaub.
Darf er/sie diese 4,5 Tage auf 5 volle Tage aufrunden, weil BUrlG § 5 Absatz 2 besagt:
„Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.“
oder ist das eine falsche Interpretation?
Danke für Aufklärung.
Warren