Wird 1/2 Resturlaubstag zu 1 Tag ?

Hallo Wissende.

Jemand hat seine Arbeitstelle gekündigt und hat noch Anspruch auf 4,5 Tage Urlaub.
Darf er/sie diese 4,5 Tage auf 5 volle Tage aufrunden, weil BUrlG § 5 Absatz 2 besagt:

„Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.“
oder ist das eine falsche Interpretation?

Danke für Aufklärung.
Warren

Hallo

Die Auslegung des BUrlG ist korrekt.

Gruß,
LeoLo