Wird alg1 100% angerechnet bei alg2 aufstockung?

Guten Tag,

Ich bekomme zurzeit ALG1 aber muss aufstockendes ALG2 beantragen da mir abzüglich der Miete nur noch 250€ zum Leben bleiben.
Jetzt meine Frage: Wird das Alg1 komplett angerechnet aufs Alg2 oder gibt es da einen Freibetrag?
Wenn ich mein ALG1 in einen Hartz4 Rechner eingebe zeigt er mir an ich würde noch über 300€ ALG2 bekommen aber das kann ich mir gar nicht vorstellen das ich denn mehr bekomme als wenn ich nur beim ALG2 Amt wäre…

Na sicher bekommt man bei ALG1 mehr als Hartz4.Der Hartz 4 Rechner hat dir doch die Summe angegeben, warum soll das nicht stimmen. LG Conny

danke für die schnelle Antwort also meinen Sie das ich auch einen Freibetrag auf das einkommen bekomme konnte darüber im netz nichts finden.

Na sicher bekommt man bei ALG1 mehr als Hartz4.Der Hartz 4
Rechner hat dir doch die Summe angegeben, warum soll das nicht
stimmen. LG Conny

Hallo

Dein Bedarf setzt sich zusammen aus deinem Regelsatz (als Single derzeit 374 Euro) plus deinen angemessenen Unterkunftskosten plus deinen eventuellen Mehrbedarfen (z.B. bei bestimmten chron. Erkrankungen). Dann wird geschaut, wieviel anrechenbares (!) Einkommen du evtl. hast, das du zur Bedarfsdeckung einsetzen musst. Wenn du deinen Bedarf nicht durch eigenes Einkommen plus ALG2-vorrangige Ansprüche (wie z.B. Wohngeld) decken kannst, bekommst du (statt Wohngeld) ALG2 bis zur Bedarfsdeckung.-

ALG1 wird als „sonstiges Einkommen“ auf deinen Bedarf angerechnet. Schau mal hier rein - im Abschnitt „Anrechnung von sonstigem Einkommen“ http://hartz.info/index.php?topic=17.0 findest du die Absetzmöglichkeiten. Die 30 € Versicherungsfreibetrag müssen automatisch berücksichtigt werden; für alles andere ggf. Belege einreichen (nachweislich/ schriftlich !)

http://hartz.info/index.php?topic=43765.0

LG

Hallo,
das ALG-1 wird vollständig auf die Leistungen nach SGB-II, also ALG-2, angerechnet, einen Freibetrag gibt es hierfür leider nicht. Dieser ist nur vom JC zu gewähren, wenn das zu berücksichtigende Einkommen aus einer Nebentätigkeit wäre (also aus einem Neben-, Mini- oder sogenannten Nebenjob wäre). Wenn man neben dem ALG-1 einen Nebenjob ausüben würde und zur Aufstockung noch ALG-2 benötigt, dann würde hier das JC NUR für diesen Nebenjob einen Freibetrag berücksichtigen müssen.

Und zu den vielen Online-ALG-2-Rechner kann ich nur sagen, dass diese nicht alle Dinge berücksichtigen können, die aber relevant wären um hier einen genauen Betrag bei dem jeweiligen Betroffenen errechnen zu können. So wird bei vielen nicht die angemessene Kosten der Unterkunft, lt. Angemessenheitsrichtlinie vom JC, berücksichtigt, sondern lediglich die Angaben die derjenige eingibt. Und das sind oftmals die Angaben die man tatsächlich an den Vermieter zahlen muss. Nur das diese leider oftmals nicht mit der Höchstmiete lt. der Angemessenheitsrichtlinie des JC übereinstimmen, sondern oftmals vom JC weniger gewährt wird als man tatsächlich zahlen muss an den Vermieter.

Daher sind solche Online-ALG-2-Rechner mit „Vorsicht“ zu genießen und man sollte diese dortigen errechneten Angaben höchstens nur als Anhaltspunkt nehmen, was man evtl. erhalten könnte.

Beantworte bitte noch folgende Frage: Bist du jünger als 25?
Wie hoch ist deine Miete?
Dann kann ich dir was zu deinem Anspruch sagen.
Evtl. könntest du auch zum ALG I Wohngeld beantragen, anstelle von ALG II.

ALG I wird voll beim ALG II Bezug angerechnet - dir bleibt nur der Freibetrag von 30 €.(Versicherungspauschale bei sonstigem Einkommen)

Hallo,
ja, ALG1 wird 100% an Hartz4 angerechnet, da es als Einkommen zählt. Sie haben die Möglichkeit eine Aufstockung zu beantragen.

Hallo,

meines Wissens wird nur ein Freibetrag von 30 € für das Arbeitslosengeld 1 berücksichtigt.

leider kann ich hier nicht weiterhelfen, da ich mich nur mit ALGI auskenne.

Sorry

Wenn Sie kein weiteres Einkommen haben, wird das Arbeitslosengeld I mit 30 € monatlich als Freibetrag bereinigt. Der (höhere) Freibetrag nach § 11 und 30 SGB II setzt voraus, dass es sich um Einkommen aus Erwerbstätigkeit handelt, was nicht der Fall ist.

Guten Tag.

Der Freibetrag beträgt in diesen Fällen 30,-€.

Das Ergebnis des ALG 2 Rechners ist nur ein Orientierungswert. Den genauen Anspruch ermittelt die Behörde.

Gruß
Wuddel

Hallo,
bei der Berechnung des ALG II wird vom ALG I eine Pauschale von 30 EUR als Freibetrag abgezogen.

l.G.

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, glaube aber zu wissen, dass ALG1 komplett angerechnet wird.Vielleicht wäre Wohngeld für dich günstiger. Such doch mal im Netz nach einem Wohngeldrechner.

Gruß,DC