Wird als Hartz4 Empfänger die erste

… Einrichtung gezahlt?Hallo, ich bin Hartz4 Empfängerin, 27 Jahre alt und auf der Suche nach einer Wohnung. Geld für die Einrichtung habe ich nicht. Aus meinem Kinderzimmer darf ich auch nichts mitnehmen. Wird das Amt mir die erste Einrichtung bezahlen? Wenn ja, was genau? Dan

Hallo

Ich weiß zum Beispiel das Für Einigen dringend benötigten groß Geräte Wie Kühlschrank …Waschmaschine…usw. eine Pauschale gibt…

Diese reicht Pro gerät aber meistens nur für gebrauchte Geräte …

alles andere wird vor Ort von einem Sachbearbeiter
geklärt…dieser kommt zu dir in die Wohnung und wird schauen was du an Grundausstattung benötigst und dann bekommst du ein Bescheid…

Bedenke aber bitte du kannst nicht damit rechnen das du eine große Couch oder so bekommst… denn bei einem Einzelpersonen Haushalt reicht Zb. auch ein 2>3 sitzer Sofa oder zb. ein Bett 90x100

Hoffe geholfen zu haben

Gruß Gini

Hallo,

Da kenne ich mich leider nicht aus.

… Einrichtung gezahlt?Hallo, ich bin Hartz4 Empfängerin, 27
Jahre alt und auf der Suche nach einer Wohnung. Geld für die
Einrichtung habe ich nicht. Aus meinem Kinderzimmer darf ich
auch nichts mitnehmen. Wird das Amt mir die erste Einrichtung
bezahlen? Wenn ja, was genau? Dan

Das weiß ich leider nicht. Ich leben in Belgien.

Aber ich wünsche Dir viel Glück und hoffe, Du schaffst es, Dein Leben in Deine Hand zu nehmen und irgendwann ganz unabhängig von anderen zu sein. Das ist ein sehr gutes Gefühl, dass ich Dir gönne.

Beste Grüße
Monika

Hallo!
Bis auf die Ausnahme „Erstausstattung der Wohnung“ gilt: die aus der Sozialhilfe bekannten sog. einmaligen Beihilfen sind jetzt in den ALG II Regelleistung pauschal enthalten. Für notwendige Ersatzanschaffungen (z.B. Kühlschrank, Möbel, usw.) sollte man selbst Rücklagen bilden, so der Gesetzgeber. Wer nichts zurückgelegt hat oder aufgrund der kurzen Bezugszeit noch nicht genügend zurücklegen konnte und einen unabweisbaren Bedarf hat, kann von der ARGE auf Antrag ein Darlehn erhalten. Das Darlehn wird in Raten direkt von der Hartz IV Regelleistung wieder abgezogen (Achtung: maximal 10% der Regelleistung!). Unabweisbar ist ein Bedarf, wenn es sich um eine Notsituation handelt und es Dir nicht zuzumuten ist, länger auf die Bedarfsdeckung zu warten (z.B. defekter Kühlschrank).

Eine Beihilfe für die Erstausstattung der Wohnung – einschließlich Haushaltsgeräte – kommt nicht nur bei außergewöhnlichen Umständen wie Wohnungsbrand oder Erstanmietung nach Haftentlassung in Frage. Auch andere Fälle der Ersteinrichtung muss die ARGE anerkennen: Z. B. die Gründung eines eigenen Hausstandes nach Verlassen des Elternhauses oder der bisherigen ehelichen Wohnung, ein notwendiger Umzug in eine größere Wohnung oder die Erstanmietung einer Wohnung durch einen Wohnungslosen oder eine Frau, die ein Frauenhaus verlässt.

Bei einem bereits vorhandenen Hausstand kann in der Regel keine einmalige Hilfe beantragt werden. Sollte allerdings z.B. der bisherige Herd zur Einrichtung der alten Wohnung gehören und in der neuen Wohnung ist keiner vorhanden, so kann man dafür eine Beihilfe im Rahmen der Erstausstattung erhalten. Die ARGE wird Dir auf Antrag hin eine Pauschale auszahlen. Diese wird eher niedrig ausfallen und richtet sich nicht nach Neupreisen(Sozialkaufhäuser). Lassen Sie sich schriftlich erklären, welche Möbel bzw. Gegenstände zu welchen Preisen in der Pauschale berücksichtigt wurden. Wenn Notwendiges fehlen sollte, mußt Du ggf. Widerspruch einlegen.
Für die Ersteinrichtung steht Dir Geld zu. Hierzu mußt Du erst einmal einen schriftlichen Antrag stellen, in dem Du unter anderem auch aufführst, welche Gegenstände Du benötigst.
Laß Dir bitte vorher vom Amt den Umzug bestätigen.
Tschüß

Normalerweise zahlt Dir das Jobcenter die erste Einrichtung, das was man als notwendig zum Leben braucht. Wie es aber in Deinem Falle ist kann ich nicht beurteilen. Ich würde mich mal im Jobcenter von Deinem Vermittler beraten lassen.

du must erstma nachweisen das du zu hause rausmust und dann zum amt und dich als hilflos melden und angeben das du nix hast…schnellllll
lg

Hallo. ich kann nur aus meine Erfahrungen sprechen. Ich durft mir gebrauchte Möbel und Elektronik kaufen insgesamt waren das bei mir 950 Euro für alles was ich angegeben habe.Denke daran bevor du Umziehst alles zu beantragen. Aber ich hatte auch einiges gehabt z.b Schrankwand ,Coutsch ,ein zwei Türigen Kleiderschrank und Fernsehr.Ich hoffe das es dir etwas geholfen hatt.Gruß

Hallo,
Grundausstattung wird es übers Amt geben, jedoch gebraucht.

Was genau kommt darauf an was du beantragst und was genehmigt wird.

Gruß

Hallo, soviel ich weiß, muß das Amt bei einer Ersteinrichtung die komplette Einrichtung was gebraucht wird, bezahlen, einfach eine Aufstellung machen von allem was gebraucht wird, und Antrag einreichen.
LG elfie759

Das ist je nach Bundesland verschieden - in einem bekommst du das Geld im anderen wirst du zur Möbelbörse geschickt. Bekommen wirst du schon etwas. Musst dich vor Ort kundig machen. Kannst aber auch bei „zu verschenken“ gucken oder in der Zeitung nach Anzeigen. Die müssen dir dann aber einen Beleg ausstellen.