… Variante A:
„Ihr könnt mich alle am Arsch lecken!“, tippe ich in mein Handy, dabei gedenke ich natürlich nicht, diese Textnachricht abzuschicken.
Variante B:
„Ihr könnt mich alle am Arsch lecken!“, tippe ich in mein Handy, dabei gedenke ich natürlich nicht diese Textnachricht abzuschicken.
Welche Variante ist korrekt? Wäre für hilfreiche Antworten dankbar.
GLG
Hallo Neptunos,
Variante A ist auf jeden Fall (nach alter und neuer Rechtschreibung) richtig.
Variante B könnte seit der Rechtschreibreform eventuell auch erlaubt sein, die Regeln wurden ja stellenweise aufgeweicht. Mit Variante A bist Du aber in jedem Fall auf der sicheren Seite!
Viele Grüße
Hallo,
die Variante A ist richtig:Weil das ein erweiterter Infinitiv ist.
Vielen Dank für die Antwort. =)
Ich hätte noch eine Frage, falls ich nicht zu aufdringlich werde. :S
Variante A:
„Das stimmt nicht, Großvater“, lasse ich verlauten, als sei ich aus Trotz nicht mehr von meinem Standpunkt abzubringen.
Variante B:
„Das stimmt nicht, Großvater“, lasse ich verlauten als sei ich aus Trotz nicht mehr von meinem Standpunkt abzubringen.
Wird nach verlauten ein Komma gesetzt? Oder kann da ein Komma hin, muss aber nicht.
Hallo Neptunos,
da bin ich mir ehrlich gesagt, nicht ganz sicher. Auf jeden Fall *kann* da ein Komma hin, aber ob es *muss*, das kann ich Dir leider nicht sagen.
Setz halt ein Komma, und alles ist gut 
Wie peinlich! Da setze ich in einer Antwort zum Thema Zeichensetzung ein vollkommen falsches Komma!!
Es heißt natürlich:
„da bin ich mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher.“
Menno… tut mir leid!
(Hat aber ja nicht direkt mit Deiner Frage zu tun…
Welche Variante ist korrekt? Wäre für hilfreiche Antworten
dankbar.
GLG
Beide sind korrekt. Du kannst wie bisher, musst aber nach der „neuen“ RS nicht mehr ein Komma vor dem erweiterten Infinitiv mit „zu“ (…diese Textnachricht abzuschschicken) setzen.
Gruß -
kolja
das Komma kann gesetzt werden, muss aber nicht.
die dudenredaktion hat eine rechtschreibprüfung unter folgendem link bereitgestellt:
http://www.duden.de/rechtschreibpruefung-online
vielleicht hilft dir der.
Hallo, bei der Kommasetzung ist ja sonst viel Beliebiges
im Angebot, hier jedoch nicht: Ein Komma zu setzen wäre hier falsch, es geht nur Variante B.
Begründung? Gern: Bei Hilfsvrrbkonstruktionen mit “gedenken“, “beabsichtigen“ ist der Infinitiv Teil des Prädikats.
es tut mir leid, aber auf diese Wortwahl kann ich keine Tipps geben.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Graff
Hallo, Neptunos,
laut Duden sind nach neuer Rechtschreibung beide Varianten zulässig:
http://www.duden.de/rechtschreibregeln/komma#K116
Nach alter Rechtschreibung musste ein Komma gesetzt werden (Variante A). Warum diese eindeutige Regel der Beliebigkeit anheimgestellt wurde, verstehe ich nicht. Dem Leser zuliebe würde ich den erweiterten Infinitiv immer mit Komma abtrennen, weil es den Satz gliedert; im Weglassen des Kommas sehe ich keinen Vorteil.
Mit freundlichem Gruß
Ulf Plewa