Wird bei Alg 1 / 2 automatisch der evtl. Kinderzuschlag berechnet ?

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand meine Frage beantworten :slight_smile:

Mein Mann ist aus gesundheitlichen Gründen arbeitslos geworden u hat Alg 1 beantragt u bewilligt bekommen. Wir haben 3 Kinder (4. unterwegs ) u mussten zusätzlich ergänzende Leistungen / AlG 2 beantragen , welches auch bewilligt wurde.
Jetzt bin ich im Internet auf den Kinderzuschlagrechner gestoßen u habe mal unsere Daten eingegeben wobei heraus kam das unsere Hilfebedürftigkeit mit Kinderzuschlag u Wohngeld vermieden werden kann u das uns damit sogar mehr Geld zu steht wie mit ergänzender Hilfe .Ist so ein Rechner überhaupt zuverlässig ? Nun hatte ich ja gedacht das die Arge dies automatisch abgleichen würde . Ist dem nicht so ? Über Tips u Antworten würde ich mich sehr freuen !

Servus,

„automatisch“ gibt es in diesem Zusammenhang gar nichts. Es gibt auch keine Sachbearbeiter bei der BAA, die jeden Tag bei den Arbeitgebern anrufen, ob nicht vielleicht jemand entlassen worden ist, und dem Entlassenen dann den Geldbriefträger ins Haus schicken.

Der Rechner - wie gut oder schlecht er sonst ist, hängt davon ab, wer ihn gemacht hat - stellt auch keinen Antrag auf Kinderzuschlag. Das muss schon der machen, der ihn haben möchte. Wie bei Kindergeld, BAFöG-Leistungen usw. auch.

Wohngeld dito.

Besser als das Verlassen auf unkontrollierte und ggf. halbseidene „Quellen“ irgendwo in den Weiten des Web ist, wenn man mit den Quellen arbeitet, die die betreffenden Behörden selber zur Verfügung stellen. Das ist im Zweifelsfall an dieser Stelle sogar oft besser, als sich die Rechtsgrundlage in einem oder mehreren der Bücher des SGB zusammenzusuchen, weil dieses Teil zwar verlässlicher ist als irgendeine Verwaltungsmeinung, aber vom Text her ziemlich ungenießbar formuliert.

Kinderzuschlag: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Merkblatt-Kinderzuschlag,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Wohngeld: http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/

Schöne Grüße

MM

#ich habe dich disliked

Nogger Dir einen!

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Wenn es sein könnte, dass Wohngeld und KiZ den sozialrechtlichen Bedarf deckern, kann und soll der Sachbearbeiter zumindest eine grobe Proberechnung durchführen und den antragsteller ggf. dazu auffordern, vorrangige Leistungen zu beantragen.

Eine gesetzliche Verpflichtung in jedem Fall alle vorrangigen möglichen Leistungen durchzurechnen existiert nicht.

Grundsätzlich ist jeder Online-Rechner mit Vorsicht zu genießen: schlecht progarmmiert, dem Nutzer sind Begriffe und Definitionen nicht klar, er kennt nicht die relevanten Daten.

Glaubst du, dass du mit Wohngeld und KiZ besser wegkommst, einfach beantragen bzw. offizielle Probeberechnung beim jeweiligen Leistungsträger durchführen lassen.