Wird bei Auszahlung der VL an ALG 2 angerechnet?

Hallo,
bin im Internet am suchen von o.g Frage.
und bekomme die unerschiedlichsten Meinungen.

Noch mal ganz kurz:
ich wohne mit meiner Freundin und ihren 3 Kindern (12/15/17 Jahre) zusammen. Sie ist Arbeitlos. Wir sind bei ARGE als Bedarfsgemeinschaft SGB II geführt. Dieses Jahr bekomme ich meine VL ausbezahlt. Muss ich das der ARGE melden, und wird es angerechnet?

Vielen Dank für Eure Hilfe durch den Dschungel des Harz 4 gesetztes.

Hallo,

sorry ich habe mich als Experte ausgetragen und kann solch detaillierte Fragen leider nicht beantworten.
Viel Erfolg
Gruss Silvia

Hallo!
Angeben musst Du auf alle Fälle jede Einnahme.
Ob das Amt diese anrechnet (was die eigentlich immer tun), wird vom Sachbearbeiter vor Ort entschieden. Leider.
Gruß vom Zander

Hallo leider kann ich dir das nicht genau sagen. Soviel ich weis kommt es evtl. auf dem Betrag an weil man normaler Weise ein Freibetrag 150 €uro pro Lebensjahr.
Aber genau kann ich es nicht sagen sorry. Ich hoffe aber für dich das es andere Wissen.
Ich wünschen aber schon mal im Vorraus Frohe Ostern und noch viel Erfolg bei dein Problem.

Ich hab leider keine Ahnung

Hallo,
ich bin der Meinung das das Geld angerechnet wird

Gruß Beastyboy

Hallo,
bin im Internet am suchen von o.g Frage.
und bekomme die unerschiedlichsten Meinungen.

Noch mal ganz kurz:
ich wohne mit meiner Freundin und ihren 3 Kindern (12/15/17
Jahre) zusammen. Sie ist Arbeitlos. Wir sind bei ARGE als
Bedarfsgemeinschaft SGB II geführt. Dieses Jahr bekomme ich
meine VL ausbezahlt. Muss ich das der ARGE melden, und wird es
angerechnet?

Hallo,

ob es angerechnet wird, richtet sich danach in welchem Alter Du und Deine Freundin ist, zwecks des Grundfreibetrages.
Neben Riester Rente und Grundfreibeträge §12 Abs. 2 SGB II bestehen gemäß §12/1 Nr. 3 SGB II weitere Freibeträge, die der Altersvorsorge dienen, jedoch vom Inhaber nicht vor dem Eintritt in den Ruhestand verwertet werden können.

Mit freundlichen Grüßen

jodore

Vielen Dank für Eure Hilfe durch den Dschungel des Harz 4
gesetztes.

Hallo,

ich kann Dir leider Deine Frage nicht 100%ig sicher beantworten, aber ich denke,es wird angerechnet.

Viele Grüsse

Hallo,
das sind ziemlich dürftige Angaben. Normalerweise seid Ihr eine sog. Bedarfsgemeinschaft. D.h. dass jedes Einkommen wird miteinbezogen.100€ darf man verdienen, alles andere wird abgezogen.
Ich hoffe, dass Dich das weitergebracht hat.
LG
Gabi

Hallo…

grundsätzlich müssen Einkünfte über 100€ beim HartzIV-Amt gemeldet werden. Egal was das für Geld ist oder wo das herkommt…
Diese Ämter arbeiten nach knallharten Kriterien. Sie sollen auch nur sparen wo es geht.

Wenn das Geld nicht Steuerpflichtig oder in einer Buchung geführt wird!!

Wer es schlau anstellt, leitet das Geld auf ein Konto einer vertrauenswürdigen Person um.
Besser wäre allerding ein Auszahlungs-Check - wo man sich das Geld bar von der Bank einholen kann!

Das Leben unter HatzIV ist reine Buchungssache!!

(dieses Spiel verstehen lernen und mitspielen…)